Endlich ist es soweit: Nach Jahren des Wartens, unzähligen Verhandlungsrunden und einer Hängepartie, die viele von uns verunsichert hat, hat der Nationalrat am 11. Dezember 2025 den „Kompromiss“ zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Für die Photovoltaik-Branche und vor allem für Sie – unsere Kundinnen und Kunden in Kärnten und der Steiermark – ist das eine Nachricht von enormer Tragweite. Wir bei EBZ Energie haben das Gesetz analysiert und erklären Ihnen im Detail, warum jetzt der beste Zeitpunkt ist, um das Projekt „Unabhängigkeit“ zu starten.
Die Energiewende in Österreich glich in den letzten Jahren oft einer Fahrt auf Sicht. Die technologische Entwicklung raste voran, die Modulpreise sanken, die Nachfrage explodierte – doch das rechtliche Regelwerk, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) aus dem Jahr 2010, stammte aus einer Zeit, in der Photovoltaik noch eine Nische war. Das neue ElWG ist nun das dringend benötigte „Betriebssystem-Update“ für den österreichischen Strommarkt. Es schafft klare Spielregeln für die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.
Doch was steht im Kleingedruckten? Welche Kosten kommen auf Anlagenbetreiber zu? Und warum atmet die Branche jetzt auf? Wir gehen für Sie ins Detail.
Der große Streitpunkt: Kosten für die Netzinfrastruktur
Eines der heißesten Eisen in den Verhandlungen war die Frage: Wer zahlt für das Netz, wenn immer mehr Menschen ihren Strom selbst produzieren und weniger vom Versorger beziehen? Lange Zeit geisterte das Gespenst einer „Sonnensteuer“ durch die Medien – also die Befürchtung, dass jeder, der Strom einspeist, dafür kräftig zur Kasse gebeten wird.
Das beschlossene Gesetz gibt nun Entwarnung und schafft eine faire Lösung, die vor allem private Hausbesitzer schützt.
Freifahrtsschein für Privathaushalte (bis 20 kW)
Das ist die wichtigste Nachricht für 90 % unserer Kunden:
Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis zu 20 Kilowatt (kW) sind gänzlich vom neuen „Versorgungsinfrastrukturbeitrag“ befreit.
Was bedeutet das konkret? Wenn Sie eine klassische Aufdach-Anlage auf Ihrem Einfamilienhaus planen – die meist zwischen 8 und 15 kWp liegt –, zahlen Sie keine laufenden Gebühren für das Einspeisen Ihres Überschussstroms. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass kleine, private Erzeuger das Rückgrat der Energiewende sind und nicht durch bürokratische Hürden oder Zusatzkosten abgeschreckt werden dürfen. Ihre Investitionsrechnung bleibt also sauber: Der Ertrag Ihrer Anlage gehört Ihnen.
Planungssicherheit für Gewerbe und Landwirtschaft (> 20 kW)
Auch für größere Anlagen, etwa auf landwirtschaftlichen Betrieben oder Gewerbehallen, herrscht nun Klarheit statt Willkür. Ursprünglich standen deutlich höhere und variable Beiträge im Raum. Der Kompromiss sieht nun vor:
- Fixer Kostendeckel: Für Anlagen über 20 kW netzwirksamer Leistung wurde ein Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt. Das ist ein Bruchteil dessen, was ursprünglich befürchtet wurde.
- Schonfrist bis 2027: Dieser Beitrag wird erst ab dem Jahr 2027 fällig.
- Bestandsschutz: Bestehende Verträge und Förderungen werden respektiert, was das Vertrauen in den Standort Österreich stärkt.
Für Unternehmer bedeutet das: Sie können jetzt kalkulieren. Die Kosten sind minimal und fixierbar, das Risiko unvorhersehbarer Gebühren ist vom Tisch.
Die 70-Prozent-Regel: Warum „Spitzenkappung“ kein Verlustgeschäft ist
Neben den Kosten war die technische Integration der PV-Anlagen ein zentrales Thema. Das Stromnetz ist keine Einbahnstraße mehr, und an sonnigen Tagen in der Mittagszeit stoßen die Netze in manchen Regionen an ihre Grenzen. Um teure Netzausbauten nicht ins Unendliche zu treiben, gibt das ElWG den Netzbetreibern ein Werkzeug an die Hand: die Spitzenkappung.
Neu errichtete Anlagen können vom Netzbetreiber verpflichtet werden, ihre Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Klingt das nach Verlust? Auf den ersten Blick vielleicht. In der Praxis ist es jedoch halb so wild – und bei richtiger Planung sogar ein Vorteil.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine 10 kWp-Anlage. An einem perfekten Sommertag im Juli, genau um 13:00 Uhr, könnte diese Anlage theoretisch 10 kW Leistung erzeugen. Die neue Regelung besagt, dass Sie maximal 7 kW (70 %) ins öffentliche Netz schicken dürfen.
Das Entscheidende ist:
- Seltenes Ereignis: Diese Spitzenleistung wird nur an wenigen Stunden im Jahr überhaupt erreicht.
- Eigenverbrauch zählt nicht: Die Begrenzung gilt nur für den Strom, der das Haus verlässt. Wenn Sie zur Mittagszeit Ihre Waschmaschine laufen lassen, das E-Auto laden oder die Wärmepumpe betreiben, können Sie die vollen 10 kW nutzen.
- Minimaler Ertragsverlust: Simulationen zeigen, dass durch diese „Abregelung“ der Spitzen aufs Jahr gesehen nur etwa 3 bis 5 % des Gesamtertrags verloren gehen würden – wenn man den Strom nicht selbst nutzt.
Und genau hier kommt die Expertise von EBZ Energie ins Spiel. Wir planen Ihre Anlage nicht „von der Stange“, sondern so, dass Sie von dieser Regelung kaum etwas spüren. Die Antwort lautet: Intelligentes Energiemanagement.
Die Renaissance des Batteriespeichers
Das neue ElWG ist indirekt das größte Argument für die Anschaffung eines Batteriespeichers, das es je gab. Und das nicht nur aus technischer Sicht, sondern weil der Gesetzgeber hier einen echten Anreiz geschaffen hat:
Systemdienliche Speicher sind für 20 Jahre von den Infrastrukturbeiträgen befreit.
Das bedeutet: Wenn wir Ihre PV-Anlage mit einem modernen Speicher kombinieren, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:
- Sie umgehen die Kappung: Wenn die Sonne mittags „zu stark“ scheint und Sie über die 70 %-Grenze kommen würden, fließt der Strom nicht ins Netz (wo er gekappt würde), sondern in Ihren Akku. Sie retten den Strom für den Abend.
- Sie sparen Gebühren: Durch die gesetzliche Besserstellung von Speichern amortisiert sich die Investition noch schneller.
Bei EBZ setzen wir auf hochwertige Hybrid-Wechselrichter, die genau dieses Management vollautomatisch übernehmen. Sie müssen keinen Schalter umlegen. Ihr Haus weiß selbst, wann es speichern, verbrauchen oder einspeisen muss.
Schluss mit dem „Wildwuchs“: Warum Professionalität jetzt zählt
Das ElWG bringt auch neue Pflichten für Netzbetreiber und die Regulierungsbehörde E-Control. Transparenz bei Netzzutrittsentgelten und klare Fristen für den Anschluss sind nun gesetzlich verankert. Das beendet die Willkür, bei der Anlagenbetreiber oft monatelang auf ihren Zählertausch warten mussten.
Doch mit der neuen Freiheit steigt auch die technische Komplexität bei der Anmeldung und Abnahme. Es ist nicht mehr damit getan, ein paar Module aufs Dach zu schrauben. Die Anlage muss kommunikationsfähig sein, sie muss den neuen Netzstandards entsprechen und korrekt bei der E-Control gemeldet werden.
Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Während viele „Glücksritter“ der Branche, die in den Goldgräber-Jahren entstanden sind, mit diesen technischen Anforderungen überfordert sind, ist das für uns bei EBZ Energie gelebter Alltag.
Der EBZ-Vorteil: Wir kümmern uns um den Papierkram
Unsere Kunden in Kärnten und der Steiermark schätzen nicht nur unsere Hardware, sondern vor allem unseren Service.
- Netzanfragen & Förderungen: Wir wissen genau, welche Formulare das neue ElWG erfordert. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber für Sie.
- Rechtssicherheit: Wir verbauen nur Komponenten, die den neuen österreichischen Standards entsprechen.
Zukunftssicher: Unsere Anlagen sind „Smart Grid Ready“. Sollten in Zukunft variable Stromtarife noch attraktiver werden, ist Ihre Hardware schon heute bereit dafür.
Warum Sie nicht länger warten sollten
In den letzten 12 Monaten haben wir oft gehört: „Ich warte noch ab, was das Gesetz bringt.“ Dieses Argument ist seit dem 11. Dezember 2025 hinfällig.
- Der Rahmen steht: Es wird keine besseren Bedingungen in naher Zukunft geben. Die Unsicherheit ist weg.
- Die Preise sind tief: Solarmodule und Speicher sind aktuell so günstig wie selten zuvor.
- Die Förderungen sind da: Die Investitionszuschüsse und die Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) sind weiterhin aktiv.
Wer jetzt wartet, riskiert, in den kommenden „Ansturm“ zu geraten. Denn sobald die breite Masse realisiert, dass die Hürden gefallen sind, werden die Wartezeiten für Montagetermine wieder steigen.
Unser Qualitätsversprechen
Bei EBZ Energie verkaufen wir Ihnen keine Photovoltaik-Anlage. Wir verkaufen Ihnen 30 Jahre Ruhe.
Wir setzen auf bifaziale Glas-Glas-Module, die nicht nur robuster gegen Hagel und Schneedruck sind (ein wichtiges Thema in unseren südlichen Breitengraden!), sondern auch extrem langlebig. Mit bis zu 30 Jahren Garantie bieten wir Ihnen eine Sicherheit, die weit über das hinausgeht, was das Gesetz verlangt.
Kombiniert mit unserer regionalen Verankerung bedeutet das für Sie: Wir sind heute da, wir sind morgen da, und wir sind auch noch da, wenn Ihre Anlage im Jahr 2045 immer noch sauberen Strom produziert.
Fazit: Die Ampel steht auf Grün
Der Beschluss des ElWG-Kompromisses ist der Startschuss für die nächste Phase der Energiewende in Österreich. Es ist eine Phase der Professionalisierung und der Sicherheit. Die „Kinderkrankheiten“ der Gesetzgebung sind geheilt.
Lassen Sie sich von technischen Begriffen wie „Spitzenkappung“ oder „Netzinfrastrukturbeitrag“ nicht verunsichern. Für Sie als privaten Hausbesitzer oder Unternehmer bedeuten die neuen Regeln vor allem eines: Ihr Investment ist sicher.
Nutzen Sie diesen Moment. Machen Sie Ihr Dach zum Kraftwerk und sichern Sie sich gegen steigende Strompreise ab.
Ihr nächster Schritt zur Unabhängigkeit
Sie wollen wissen, wie sich das neue ElWG ganz konkret auf Ihr Dach und Ihren Geldbeutel auswirkt? Lassen Sie uns rechnen. Unsere Experten erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Wirtschaftlichkeitsberechnung – unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Realitäten, Ihres Lastprofils und der optimalen Speichergröße.
Handeln Sie jetzt, bevor die Wartelisten wieder lang werden.
Häufige Fragen zum neuen ElWG (FAQ)
Muss ich als privater Hausbesitzer nun Gebühren für die Einspeisung bezahlen?
Nein, hier gibt es absolute Entwarnung für die meisten Privathaushalte. Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis zu 20 kW sind vollständig vom neuen „Versorgungsinfrastrukturbeitrag“ befreit. Sie zahlen also keine laufenden Gebühren für das Einspeisen Ihres überschüssigen Sonnenstroms. Der Gesetzgeber schützt kleine Erzeuger bewusst, sodass Ihre Erträge Ihnen gehören und die Amortisationszeit Ihrer Investition attraktiv kurz bleibt.
Was bedeutet die „70-Prozent-Regel“ und verliere ich dadurch viel Strom?
Diese Regelung erlaubt Netzbetreibern, die Einspeisung am Netzanschlusspunkt auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen, um das Netz zu entlasten. Das betrifft jedoch nur den Strom, der das Haus verlässt – nicht Ihren Eigenverbrauch. Da absolute Spitzenleistungen selten sind, liegen die rechnerischen Verluste ohne Gegenmaßnahmen bei nur 3 bis 5 %. Mit einem Batteriespeicher fangen Sie diese Spitzen jedoch auf und nutzen sie selbst.
Lohnt sich ein Batteriespeicher durch das neue Gesetz noch mehr?
Ja, das ElWG macht Batteriespeicher wirtschaftlich noch interessanter. Zum einen sind systemdienliche Speicher für 20 Jahre von Infrastrukturbeiträgen befreit. Zum anderen ist ein Speicher die technisch eleganteste Antwort auf die 70-Prozent-Regel (Spitzenkappung). Statt dass Ihre Anlage an sonnigen Mittagen abgeregelt wird, laden Sie einfach Ihren Akku. So retten Sie den wertvollen Strom für den Abend und maximieren Ihre Unabhängigkeit.
Wird die Anmeldung der PV-Anlage durch die neuen Regeln komplizierter?
Die technischen Anforderungen sind gestiegen, da Anlagen nun „Smart Grid Ready“ und kommunikationsfähig sein müssen. Im Gegenzug gibt es aber gesetzliche Fristen für Netzbetreiber, was die Wartezeiten verkürzt. Für Kunden von EBZ Energie entsteht kein Mehraufwand: Wir übernehmen die komplette bürokratische Abwicklung, von der Netzanfrage bis zur korrekten Meldung bei der E-Control, und garantieren die Einhaltung aller neuen Standards.
Welche Kosten kommen auf Gewerbebetriebe mit Anlagen über 20 kW zu?
Für größere gewerbliche Anlagen schafft das ElWG endlich Planungssicherheit statt unkalkulierbarer Risiken. Es wurde ein fixer Kostendeckel von lediglich 0,05 Cent pro Kilowattstunde für den Infrastrukturbeitrag festgelegt. Ein entscheidender Vorteil für Ihre Kalkulation: Dieser Beitrag wird erst ab dem Jahr 2027 fällig. Zudem genießen bestehende Förderungen und Verträge Bestandsschutz, was Unternehmen eine sichere Investition in die Energiewende ermöglicht.
