Smart Meter · Datenschutz

Smart Meter Opt-out: Ihre Rechte, der Antrag in 4 Schritten und die Folgen

Sie möchten nicht, dass Ihr Smart Meter alle 15 Minuten Daten überträgt? In Österreich haben Sie ein Recht auf den Opt-out. Dieser Ratgeber erklärt, was das bedeutet, wie Sie ihn beim Netzbetreiber beantragen und was Sie damit für Tarife und Energiemanagement aufgeben.

  • Übertragung: 1x jährlich statt alle 15 Min.
  • Antrag: formlos beim Netzbetreiber
  • Zähler ablehnen: nicht möglich
  • Rückwechsel: in der Regel möglich
  • Aktualisiert: September 2026
  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Fachlich geprüft von Mario Zintl
Detailansicht einer Photovoltaikmontage, deren Einspeisung über den Smart Meter abgerechnet wird
1xÜbertragung pro Jahr beim Opt-out
96Übertragungen pro Tag im Standard
4Schritte bis zum Opt-out
3Anwendungen, die wegfallen: Tarif, EG, EMS

Was bedeutet der Smart-Meter-Opt-out?

Der Opt-out ist Ihr Recht, die häufige Datenübertragung des Smart Meters zu reduzieren. Der digitale Zähler wird trotzdem installiert, überträgt Ihre Verbrauchswerte dann aber nur eingeschränkt, in der Regel als Jahreswert statt viertelstündlich. Ein vollständiges Ablehnen des Zählertauschs ist in Österreich hingegen nicht vorgesehen: Der Smart-Meter-Rollout ist gesetzlich vorgeschrieben, die Netzbetreiber statten den Großteil der Zählpunkte mit digitalen Geräten aus.

Der Zähler selbst bleibt also gleich. Was sich ändert, ist die Konfiguration: Statt 96 Messwerten pro Tag, die verschlüsselt an den Netzbetreiber gehen, wird nur noch der Jahresverbrauch übermittelt, so wie beim alten Ferraris-Zähler.

Standard oder Opt-out: der Unterschied

MerkmalStandard-KonfigurationOpt-out
Zählerdigitaldigital
Datenübertragungviertelstündlich (96 Werte pro Tag)stark reduziert (z. B. jährlich)
Verbrauch im Portaltagesaktuell und fein aufgelöstnur eingeschränkt
Dynamischer Tarifsinnvoll nutzbarkaum nutzbar
EnergiegemeinschaftZuordnung viertelstundengenau möglichkeine Zuordnung möglich
Energiemanagementoptimale Datenbasiseingeschränkte Optimierung
EMS-Förderung 2026Voraussetzungen erfüllbarMessung von Bezug und Einspeisung fehlt

So beantragen Sie den Opt-out

  1. Netzbetreiber ermittelnZuständig ist der Netzbetreiber Ihrer Region, nicht Ihr Stromlieferant. Sie finden ihn auf Ihrer Stromrechnung, ebenso Ihre Zählpunktnummer, die im Antrag abgefragt wird.
  2. Antrag stellenDer Opt-out wird meist formlos oder über ein Online-Formular beim Netzbetreiber beantragt. Geben Sie Zählpunktnummer und Adresse an.
  3. Bestätigung abwartenDer Netzbetreiber setzt die reduzierte Datenübertragung um und bestätigt Ihnen die Umstellung. Der Zähler bleibt eingebaut.
  4. Bei Bedarf zurückwechselnIn der Regel können Sie die Entscheidung später wieder ändern, etwa wenn Sie doch einen dynamischen Tarif nutzen, einer Energiegemeinschaft beitreten oder ein Energiemanagementsystem einbauen möchten.

Welche Folgen hat der Opt-out?

Sowohl ein dynamischer Stromtarif als auch ein Energiemanagementsystem brauchen feingranulare Daten, um Verbrauch und Ladevorgänge in die günstigsten Zeitfenster zu verschieben. Mit Opt-out fällt dieser Hebel weitgehend weg. Konkret:

  • Dynamischer Stromtarif: Der Preis richtet sich stündlich nach der Strombörse. Ohne Viertelstundenwerte kann der Lieferant nicht stundengenau abrechnen. Ein dynamischer Tarif ist daher kaum nutzbar. Ein flexibler Tarif mit monatlicher Preisanpassung bleibt dagegen möglich.
  • Energiegemeinschaft: Die Energiegemeinschaft ordnet den Strom viertelstundengenau den Mitgliedern zu. Ohne diese Werte ist eine Teilnahme nicht möglich.
  • Energiemanagement: Ein EMS kann seltener auf Basis aktueller Werte optimieren. Die EMS-Förderung 2026 setzt zudem voraus, dass Bezug und Einspeisung am Netzanschluss gemessen werden.
  • Transparenz: Im Portal sehen Sie nur noch Jahreswerte, Stromfresser und Verbrauchsmuster bleiben verborgen. Wie Sie die Daten sonst nutzen, zeigt der Ratgeber Smart Meter auslesen.

Auch die Einspeisung Ihrer PV-Anlage wird beim Opt-out nur als Jahreswert übermittelt. Die Jahresabrechnung von Bezug und Einspeisung funktioniert weiterhin, Sie sehen aber nicht mehr, zu welchen Stunden Überschuss ins Netz fließt. Genau diese Information bräuchten Sie, um Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox in die Mittagsstunden zu legen. Das Display am Zähler zeigt weiterhin die aktuellen Zählerstände und die momentane Leistung an, einen Verlauf speichert es nicht.

Für PV-Haushalte besonders relevant

Wer eine Photovoltaikanlage mit Speicher betreibt und den Eigenverbrauch maximieren möchte, verzichtet mit dem Opt-out auf die größten Sparhebel: dynamische Tarife, das Teilen von Überschuss in der Energiegemeinschaft und die automatische Optimierung durch ein Energiemanagementsystem.

Sollten Sie den Opt-out nutzen?

Der Opt-out ist sinnvoll, wenn Ihnen die häufige Datenübertragung grundsätzlich unangenehm ist und Sie auf moderne Tarife und Automatisierung bewusst verzichten möchten. Wollen Sie dagegen Kosten senken und Ihren PV-Eigenverbrauch maximieren, ist die Standardkonfiguration die bessere Wahl.

Zur Einordnung beim Datenschutz: Die Erfassung, Übertragung und Speicherung der Daten ist gesetzlich geregelt, die Übermittlung erfolgt verschlüsselt an den Netzbetreiber. Der Opt-out ist eine zusätzliche Möglichkeit für alle, die die häufige Übertragung trotzdem nicht wünschen.

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Fazit

Der Opt-out ist Ihr gutes Recht und schnell beantragt. Bedenken Sie aber die Kehrseite: Ohne feingranulare Daten verzichten Sie auf die größten Sparhebel, dynamische Tarife, Energiegemeinschaft und die automatische Optimierung durch ein Energiemanagementsystem. Wägen Sie ab, was Ihnen wichtiger ist. Die Entscheidung ist in der Regel nicht endgültig.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der Smart-Meter-Opt-out?
Beim Opt-out wird der digitale Zähler zwar installiert, überträgt Ihre Verbrauchswerte aber nur eingeschränkt, in der Regel als Jahres- statt als Viertelstundenwert. Sie behalten also einen digitalen Zähler, reduzieren aber die häufige Datenübertragung.
Kann ich den Smart Meter komplett ablehnen?
Nein. Der Austausch des Zählers ist gesetzlich vorgesehen, ein vollständiges Ablehnen des Geräts ist nicht möglich. Sie können aber die Datenübertragung per Opt-out auf ein Minimum reduzieren.
Wie beantrage ich den Opt-out?
Der Opt-out wird beim zuständigen Netzbetreiber beantragt, meist formlos oder über ein Formular auf dessen Website. Sie brauchen dafür Ihre Zählpunktnummer von der Stromrechnung. Die Entscheidung lässt sich in der Regel später wieder ändern.
Welche Nachteile hat der Opt-out?
Ohne feingranulare Daten können Sie keinen dynamischen Stromtarif sinnvoll nutzen, nicht an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, und ein Energiemanagementsystem kann seltener auf Basis aktueller Werte optimieren. Wer den Eigenverbrauch maximieren möchte, fährt mit der Standardkonfiguration besser.
Kann ich mit Opt-out einer Energiegemeinschaft beitreten?
Nein. Die Energiegemeinschaft ordnet erzeugten und verbrauchten Strom viertelstundengenau zu. Dafür braucht jeder Zählpunkt einen Smart Meter mit aktiver Datenübertragung.
Kann ich den Opt-out später rückgängig machen?
In der Regel ja. Sie können beim Netzbetreiber wieder auf die Standardkonfiguration wechseln, etwa wenn Sie einen dynamischen Tarif abschließen oder ein Energiemanagementsystem einbauen möchten.
Betrifft der Opt-out auch meine PV-Einspeisung?
Ja. Der Smart Meter erfasst Bezug und Einspeisung, beim Opt-out werden beide nur als Jahreswert übermittelt. Die Abrechnung funktioniert weiterhin, Sie sehen im Portal aber nicht mehr, wann Überschuss anfällt. Für die Optimierung des Eigenverbrauchs fehlt damit die Datenbasis.
Ist meine Privatsphäre auch ohne Opt-out geschützt?
Die Erfassung, Übertragung und Speicherung der Daten ist gesetzlich geregelt, die Übermittlung an den Netzbetreiber erfolgt verschlüsselt. Der Opt-out ist eine zusätzliche Möglichkeit für alle, die die häufige Übertragung grundsätzlich nicht wünschen.
Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie GmbH

Fachlich geprüft von Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie GmbH. Mario Zintl führt die EBZ Energie GmbH in Villach. Sein Team plant und installiert Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und Energiemanagementsysteme in Kärnten und der Steiermark und berät neutral, welche Zählerkonfiguration zu Ihren Zielen passt. Angaben zum Opt-out beruhen auf den Informationen von E-Control und oesterreich.gv.at, maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Netzbetreibers. Keine Rechtsberatung.

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