Energiegemeinschaft und Netzkosten: Was wirklich günstiger wird
Der Netzentgelt-Abschlag ist das stärkste Argument für die Energiegemeinschaft und gleichzeitig das am häufigsten missverstandene. Hier ist die Rechnung, Position für Position.
- Netznutzung: minus 57 % lokal
- Netzverlust: minus 57 % lokal
- E-Abgabe 1,5 ct: entfällt
- Förderbeitrag: entfällt
Woraus Ihre Stromrechnung besteht
Um den Vorteil der Energiegemeinschaft zu verstehen, muss man die Stromrechnung in ihre drei Teile zerlegen. Erstens der Energiepreis, den Ihr Lieferant verlangt, aktuell je nach Tarif 12 bis 20 Cent netto pro Kilowattstunde. Zweitens die Netzkosten, die der Netzbetreiber nach der Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control verrechnet: Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und eine Grundpauschale. Drittens Steuern und Abgaben: Elektrizitätsabgabe, Erneuerbaren-Förderbeitrag, Erneuerbaren-Förderpauschale und die Umsatzsteuer auf alles. Die Energiegemeinschaft greift bei Teil zwei und drei an, und zwar nur bei den Positionen, die je Kilowattstunde verrechnet werden.
| Position je kWh | Richtwert Haushalt 2026 | Lokale EEG | Regionale EEG | BEG im Nahbereich |
|---|---|---|---|---|
| Netznutzungsentgelt (Arbeit) | 7 bis 10 ct | minus 57 % | minus 28 % | minus 57 / 28 % ab Okt. 2026 |
| Netzverlustentgelt | 0,5 bis 1 ct | minus 57 % | minus 28 % | minus 57 / 28 % ab Okt. 2026 |
| Elektrizitätsabgabe | 1,5 ct | entfällt | entfällt | bleibt |
| Erneuerbaren-Förderbeitrag | ca. 1 ct | entfällt | entfällt | bleibt |
| Grundpauschale, Leistungspreis, Förderpauschale | fix pro Jahr | unverändert | unverändert | unverändert |
Die Richtwerte schwanken je nach Netzgebiet. Die exakten Sätze Ihres Netzgebiets stehen auf Ihrer Netzrechnung und in der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control.
Lokal oder regional: Der Nahbereich bestimmt den Abschlag
Der Abschlag von 57 Prozent gilt für den Lokalbereich, also wenn Erzeuger und Verbraucher an derselben Trafostation auf der Niederspannungsebene hängen. Der Abschlag von 28 Prozent gilt für den Regionalbereich, wenn beide am selben Umspannwerk auf der Mittelspannungsebene angeschlossen sind. Wer ausschließlich auf den Netzebenen 4 und 5 teilnimmt, was nur für größere Betriebe relevant ist, kann bis zu 64 Prozent erreichen. Die Logik dahinter: Strom, der im Ortsnetz bleibt, belastet die übergeordneten Netzebenen nicht, deshalb müssen Teilnehmer diese auch nicht mitbezahlen.
Rechenbeispiel: 1.000 kWh aus der Gemeinschaft
Nehmen wir einen Haushalt in Kärnten, der 1.000 kWh im Jahr aus einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zugeordnet bekommt. Als Richtwerte setzen wir 8 Cent Netznutzung, 0,7 Cent Netzverlust, 1,5 Cent Elektrizitätsabgabe und 1 Cent Förderbeitrag an.
| Position | Normalbezug | Lokale EEG | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Netznutzung 1.000 kWh | 80,00 € | 34,40 € | 45,60 € |
| Netzverlust 1.000 kWh | 7,00 € | 3,01 € | 3,99 € |
| Elektrizitätsabgabe | 15,00 € | 0,00 € | 15,00 € |
| Erneuerbaren-Förderbeitrag | 10,00 € | 0,00 € | 10,00 € |
| Energiepreis (17 ct Lieferant vs. 14 ct EG) | 170,00 € | 140,00 € | 30,00 € |
| Summe netto | 282,00 € | 177,41 € | 104,59 € |
Rund 10,5 Cent Ersparnis je zugeordneter Kilowattstunde, davon etwa 7,5 Cent aus Netz und Abgaben und 3 Cent aus dem günstigeren Energiepreis. Bei einer regionalen Gemeinschaft sind es rund 8 Cent. Die Zahl, die am Ende zählt, ist aber die zugeordnete Menge: 1.000 kWh entsprechen bei einem 4.000-kWh-Haushalt einer Zuordnungsquote von 25 Prozent, was für einen Haushalt ohne Tagesverbrauch realistisch ist. Mit Wärmepumpe, E-Auto oder Homeoffice sind 40 bis 60 Prozent erreichbar. Den Effekt für Ihren Haushalt zeigt der Energiegemeinschaft-Rechner.
Netzkosten senken, ohne den Lieferanten zu wechseln
Die Energiegemeinschaft wirkt auf der Netzrechnung, nicht beim Lieferanten. EBZ bringt Sie in Kärnten und der Steiermark in eine passende Gemeinschaft.
Was auf der Netzrechnung zu sehen ist
Nach dem Beitritt weist der Netzbetreiber auf der Netzrechnung zwei Positionen aus: den Normalbezug mit vollem Tarif und den EG-Bezug mit reduziertem Arbeitspreis. Die Abgabenbefreiung erscheint ebenfalls dort. Der Energiepreis für den EG-Strom kommt dagegen nicht vom Netzbetreiber, sondern von der Gemeinschaft, in der Regel über die Abrechnungsplattform. Sie haben also drei Rechnungen: Netzbetreiber, Lieferant für den Reststrom und Gemeinschaft für den EG-Strom. Plattformen wie energyfamily stellen die Gemeinschaftsabrechnung monatlich in der App dar.
Gilt das auch für Erzeuger?
Der Netzentgelt-Abschlag betrifft den Bezug, nicht die Einspeisung. Als Erzeuger profitieren Sie davon in den Stunden, in denen Sie selbst aus der Gemeinschaft beziehen, also abends und im Winter. Auf der Einspeiseseite liegt Ihr Vorteil im höheren EG-Preis gegenüber dem OeMAG-Tarif. Eine Neuerung des ElWG betrifft größere Einspeiser: Für Anlagen mit mehr als 20 kW eingespeister Leistung wird ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag fällig, gedeckelt mit durchschnittlich 0,5 Euro je Megawattstunde, also 0,05 Cent je Kilowattstunde. Er gilt auch innerhalb von Energiegemeinschaften, fällt aber wirtschaftlich kaum ins Gewicht.
Was sich ab 2027 ändern könnte
Das ElWG ermächtigt die E-Control, die Höhe der Abschläge per Verordnung neu festzulegen. Die neue Netzentgeltstruktur tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft, ob sie die 57 und 28 Prozent verändert, ist offen. Gleichzeitig erhalten Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Verträge ab Oktober 2026 im Nahbereich ebenfalls den reduzierten Netztarif. Die Abgabenbefreiung bleibt aber ausdrücklich den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften vorbehalten, was die EEG auch künftig zum wirtschaftlich stärksten Modell macht. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die Verordnung vorliegt.
Fazit: Netzkosten in der Energiegemeinschaft
Der Netzentgelt-Abschlag ist kein Rabatt auf die ganze Rechnung, sondern eine deutliche Ersparnis auf die zugeordnete Menge: rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde aus Netz und Abgaben, plus den Preisvorteil beim EG-Strom. Wer seinen Verbrauch in die Erzeugungszeiten legt, macht aus einem kleinen Vorteil einen großen. Genau dafür sind Speicher und Energiemanagement da.
Rechnen Sie Ihre Netzersparnis nach
Der Rechner berücksichtigt Netzebene, Abgaben und Ihre Zuordnungsquote.
Ihr Partner für Photovoltaik und Energiegemeinschaft: EBZ Energie
EBZ Energie aus Villach plant und installiert Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen in Kärnten und der Steiermark, mit eigenen Monteuren und ohne Subunternehmer. Neu dazu kommt die Energiegemeinschaft: Wir nehmen Sie in eine bestehende Gemeinschaft auf oder bauen mit Ihnen eine eigene auf, abgerechnet über die Plattform unseres Partners energyfamily.
Häufige Fragen
Wie viel Netzentgelt spare ich in einer Energiegemeinschaft?
Auf den EG-Strom 57 Prozent des Arbeitspreises von Netznutzungs- und Netzverlustentgelt im Lokalbereich, 28 Prozent im Regionalbereich. Grundpauschale und Leistungspreis bleiben unverändert.
Entfällt die Elektrizitätsabgabe in jeder Energiegemeinschaft?
Nein. Die Befreiung von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag gilt nur für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, nicht für Bürgerenergiegemeinschaften. Das bleibt auch nach dem ElWG so.
Sinkt das Netzentgelt auf meine gesamte Stromrechnung?
Nein, nur auf die Menge, die Ihnen aus der Gemeinschaft zugeordnet wird. Alles, was Sie aus dem öffentlichen Netz von Ihrem Lieferanten beziehen, wird weiterhin zum vollen Tarif verrechnet.
Wie viel Cent je kWh spare ich insgesamt?
Bei Richtwerten von 8 Cent Netznutzung, 0,7 Cent Netzverlust, 1,5 Cent Elektrizitätsabgabe und 1 Cent Förderbeitrag sind es in einer lokalen EEG rund 7,5 Cent aus Netz und Abgaben. Dazu kommt die Differenz zwischen Lieferantenpreis und EG-Preis, typisch 2 bis 4 Cent.
Ändert das ElWG die Netzentgelt-Abschläge?
Das ElWG ermächtigt die E-Control, die Abschläge per Verordnung neu festzulegen, die neue Netzentgeltstruktur gilt ab 1. Jänner 2027. Ob sich die 57 und 28 Prozent ändern, ist derzeit offen.
Fachlich geprüft von Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie GmbH
EBZ Energie plant und errichtet Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpensysteme in Kärnten und der Steiermark, mit eigenen zertifizierten Fachkräften und ohne Subunternehmer, und begleitet Kunden beim Einstieg in Energiegemeinschaften. Inhalte werden regelmäßig anhand der Vorgaben von E-Control, OeMAG und energiegemeinschaften.gv.at aktualisiert. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
