Energiegemeinschaft · Privat

Energiegemeinschaft privat: Strom mit Nachbarn und Familie teilen

Die Eltern haben die PV-Anlage, die Kinder wohnen drei Häuser weiter. Der Nachbar hat ein großes Dach, Sie eine Wärmepumpe. Für genau diese Fälle gibt es kleine, private Lösungen.

  • Ab 2 Teilnehmern möglich
  • GEA: im selben Haus ohne Verein
  • P2P: ab 1. Oktober 2026
  • EEG: lokal mit Abgabenbefreiung

Aktualisiert: August 2026 · Lesezeit: 8 Minuten · Von Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie

Drei Modelle für den privaten Stromtausch

Wer Strom privat teilen will, hat ab Oktober 2026 drei Wege. Welcher passt, hängt davon ab, ob die Beteiligten im selben Gebäude wohnen, am selben Trafo hängen oder nur im selben Ort leben, und wie viel Verwaltung man sich antun will.

ModellWer kann mitmachenRechtsform nötigNetzentgeltAbgaben
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)Wohnungen im selben Gebäude oder Anschlussobjektnein, Vereinbarung reichtkein Netzentgelt auf den intern verteilten StromE-Abgabe entfällt
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)Haushalte, Betriebe, Gemeinden im Nahbereichja, z. B. Vereinminus 57 % lokal, minus 28 % regionalE-Abgabe und Förderbeitrag entfallen
Peer-to-Peer-Vertrag (ab 1.10.2026)zwei oder mehr Vertragspartner, österreichweitneinreduziert nur im Nahbereichbleiben

Die Details zu EEG und BEG haben wir im Leitartikel erklärt. Hier geht es um die drei typischen privaten Situationen.

Fall 1: Familie, ein paar Häuser auseinander

Die Eltern haben 15 kWp am Dach und verbrauchen wenig, die Tochter wohnt mit Familie, Wärmepumpe und E-Auto 200 Meter weiter. Klassischer Fall für eine kleine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, sofern beide am selben Trafo hängen, was in einer Siedlung oder einem Ortsteil häufig ist. Die Eltern verkaufen den Überschuss zum vereinbarten Preis an die Tochter, die Tochter spart Netzentgelt und Abgaben. Bei 4.000 kWh zugeordneter Menge und den Richtwerten aus unserem Netzkosten-Artikel sind das rund 400 Euro Vorteil für die Familie im Jahr, je nachdem, wie der EG-Preis gewählt wird.

Zwei Personen können eine EEG gründen, der Aufwand mit Verein und Netzbetreibervertrag ist aber derselbe wie für zwanzig. Deshalb unser Rat: Treten Sie zu zweit einer bestehenden Gemeinschaft im Nahbereich bei oder lassen Sie die Abrechnung über eine Plattform laufen. Ab Oktober 2026 ist für diesen Fall auch ein Peer-to-Peer-Vertrag möglich, der ohne Verein auskommt, dafür aber die Abgabenbefreiung nicht bietet.

Fall 2: Nachbarn am selben Trafo

Der Nachbar hat ein Scheunendach mit 30 kWp, Sie haben keinen Platz für PV. Auch hier ist die lokale EEG das Mittel der Wahl. Wichtig: Große Betriebe dürfen an einer EEG nicht teilnehmen, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein Gewerbebetrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern schon. Mit drei bis fünf Nachbarn als Abnehmer ist so eine Nachbarschafts-EEG schnell wirtschaftlich. Wie Sie herausfinden, ob Sie am selben Trafo hängen, steht im Artikel Energiegemeinschaft finden.

Familie und Nachbarn: Welcher Nahbereich gilt Umspannwerk (Mittelspannung) Trafo A Trafo B Trafo C Lokal: selber Trafo, minus 57 % Regional: selbes Umspannwerk, minus 28 % Gelbe Dächer: PV-Erzeuger
Lokal (Niederspannung, derselbe Trafo) bringt den größten Netzentgelt-Abschlag, regional (dasselbe Umspannwerk) den kleineren. Abschlag auf den Arbeitspreis des Netznutzungs- und Netzverlustentgelts, Stand 2026 (E-Control).

Fall 3: Mehrparteienhaus und Wohnungseigentum

Für Wohnungen im selben Gebäude ist die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) das einfachste Modell. Die PV-Anlage am Dach wird über eine Vereinbarung auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt, statisch nach festen Prozentsätzen oder dynamisch nach Verbrauch. Der intern verteilte Strom läuft über den Hausanschluss, nicht über das öffentliche Netz, deshalb fällt dafür kein Netzentgelt an. Ein Verein ist nicht nötig, wohl aber die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und ein Betreiber, oft die Hausverwaltung. Zusätzlich kann dieselbe Anlage an einer EEG teilnehmen, um den Überschuss des Hauses an die Nachbarschaft zu verkaufen.

Private Lösung prüfen lassen

Ob GEA, kleine EEG oder Peer-to-Peer: EBZ prüft Nahbereich und Gebäudesituation in Kärnten und der Steiermark und schlägt das passende Modell vor.

Peer-to-Peer ab Oktober 2026: Was das neue Modell kann

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird ab 1. Oktober 2026 der direkte Stromverkauf zwischen Privatpersonen möglich. Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Marktteilnehmern über Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom. Es braucht keine Rechtsform, keine geografische Grenze und keine Mindestteilnehmerzahl. Wer sich auf einen Nahbereich beschränkt, bekommt beim Bezug reduzierte Netzentgelte. Die Befreiung von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag bleibt aber der EEG vorbehalten. Für Betreiber bis 30 kW gilt zudem, dass sie durch den Verkauf nicht zum Energielieferanten werden.

Unsere Einschätzung: Peer-to-Peer wird das Modell für Einzelfälle wie Eltern und Kinder, wenn die Abgabenbefreiung keine Rolle spielt oder kein Nahbereich besteht. Für Nachbarschaften bleibt die EEG wirtschaftlich überlegen. Welche Marktprozesse die Netzbetreiber zum Stichtag bereitstellen, ist laut Koordinationsstelle noch offen. Wir aktualisieren den Artikel, sobald das feststeht.

Was private Energiegemeinschaften kosten

Die Gründung eines Vereins kostet wenige Euro, die Registrierung als Marktteilnehmer bei ebutilities ist kostenlos, der Vertrag mit dem Netzbetreiber ebenfalls. Der laufende Aufwand liegt in der Abrechnung. Wer sie händisch macht, zahlt mit Zeit, wer eine Plattform nutzt, mit zwei bis acht Euro je Zählpunkt und Monat. Bei einer Zwei-Personen-Gemeinschaft kann das den Vorteil spürbar schmälern, weshalb der Beitritt zu einer größeren Gemeinschaft oft sinnvoller ist. Die Details stehen im Artikel Energiegemeinschaft: Kosten und Abrechnung.

Fazit: Energiegemeinschaft privat

Strom in der Familie oder mit Nachbarn zu teilen ist rechtlich einfacher, als viele denken, und ab Oktober 2026 noch einfacher. Die Wahl des Modells folgt einer klaren Logik: selbes Gebäude, dann GEA. Selber Trafo und mehrere Teilnehmer, dann EEG. Zwei Personen ohne Nahbereich, dann Peer-to-Peer. In allen Fällen gilt: Die Anlage sollte von Anfang an auf das Teilen ausgelegt sein.

Anlage planen, Teilen gleich mitdenken

EBZ legt PV-Anlagen so aus, dass Familie und Nachbarschaft mitversorgt werden können, und übernimmt die Anbindung an die passende Gemeinschaft.

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Häufige Fragen

Können zwei Haushalte eine Energiegemeinschaft gründen?

Ja, die gesetzliche Mindestgröße sind zwei Teilnehmer. Beide müssen im selben Nahbereich liegen und eine Rechtsform, etwa einen Verein, gründen. Für so kleine Gruppen ist der Beitritt zu einer bestehenden Gemeinschaft meist einfacher und günstiger.

Kann ich meinen PV-Strom an meine Kinder verschenken?

Innerhalb einer EEG ist ein Preis von null Cent möglich. Ab 1. Oktober 2026 ist mit dem Peer-to-Peer-Vertrag auch eine Schenkung ohne Verein ausdrücklich vorgesehen. Netzentgelte fallen dabei weiterhin an, im Nahbereich reduziert.

Was ist der Unterschied zwischen GEA und Energiegemeinschaft?

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) teilt Strom innerhalb eines Gebäudes über den Hausanschluss auf, ohne Netzentgelt und ohne Verein. Die Energiegemeinschaft teilt Strom über das öffentliche Netz zwischen verschiedenen Gebäuden, mit reduziertem Netzentgelt und einer Rechtsform.

Brauche ich für eine private Energiegemeinschaft einen Steuerberater?

Für Privatpersonen mit Anlagen bis 35 kWp und Einspeiseerlösen bis 12.500 kWh im Jahr besteht Einkommensteuerbefreiung. Ein Verein als Trägerverein ist in der Regel nicht gewinnorientiert. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine Beratung, dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

Kann ein Bauernhof an einer privaten Energiegemeinschaft teilnehmen?

Ja, landwirtschaftliche Betriebe gelten als kleine oder mittlere Unternehmen und dürfen an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften teilnehmen. Sie sind mit großen Dachflächen oft die wichtigsten Erzeuger einer Nachbarschafts-EEG.

Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie

Fachlich geprüft von Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie GmbH

EBZ Energie plant und errichtet Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpensysteme in Kärnten und der Steiermark, mit eigenen zertifizierten Fachkräften und ohne Subunternehmer, und begleitet Kunden beim Einstieg in Energiegemeinschaften. Inhalte werden regelmäßig anhand der Vorgaben von E-Control, OeMAG und energiegemeinschaften.gv.at aktualisiert. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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