Drei Modelle für den privaten Stromtausch
Wer Strom privat teilen will, hat ab Oktober 2026 drei Wege. Welcher passt, hängt davon ab, ob die Beteiligten im selben Gebäude wohnen, am selben Trafo hängen oder nur im selben Ort leben, und wie viel Verwaltung man sich antun will.
| Modell | Wer kann mitmachen | Rechtsform nötig | Netzentgelt | Abgaben |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Wohnungen im selben Gebäude oder Anschlussobjekt | nein, Vereinbarung reicht | kein Netzentgelt auf den intern verteilten Strom | E-Abgabe entfällt |
| Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Haushalte, Betriebe, Gemeinden im Nahbereich | ja, z. B. Verein | minus 57 % lokal, minus 28 % regional | E-Abgabe und Förderbeitrag entfallen |
| Peer-to-Peer-Vertrag (ab 1.10.2026) | zwei oder mehr Vertragspartner, österreichweit | nein | reduziert nur im Nahbereich | bleiben |
Die Grundlagen zu EEG und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) erklärt der Leitartikel zur Energiegemeinschaft. Hier geht es um die drei typischen privaten Situationen: Familie im selben Ort, Nachbarn am selben Trafo und Wohnungen im selben Haus.
Fall 1: Familie, ein paar Häuser auseinander
Die Eltern haben 15 kWp am Dach und verbrauchen wenig, die Tochter wohnt mit Familie, Wärmepumpe und E-Auto 200 Meter weiter. Das ist der klassische Fall für eine kleine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, sofern beide am selben Trafo hängen, was in einer Siedlung oder einem Ortsteil häufig ist. Die Eltern verkaufen den Überschuss zum vereinbarten Preis an die Tochter, die Tochter spart Netzentgelt und Abgaben. Bei 4.000 kWh zugeordneter Menge und den Richtwerten aus unserem Netzkosten-Artikel (rund 10,5 Cent Vorteil je Kilowattstunde bei 14 Cent* EG-Preis statt 17 Cent* Lieferantenpreis) sind das rund 400 Euro* Vorteil für die Familie im Jahr, je nachdem, wie der EG-Preis gewählt wird.
Zwei Personen können eine EEG gründen, der Aufwand mit Verein und Netzbetreibervertrag ist aber derselbe wie für zwanzig. Deshalb unser Rat: Treten Sie zu zweit einer bestehenden Gemeinschaft im Nahbereich bei oder lassen Sie die Abrechnung über eine Plattform laufen. Ab Oktober 2026 ist für diesen Fall auch ein Peer-to-Peer-Vertrag möglich, der ohne Verein auskommt, dafür aber die Abgabenbefreiung nicht bietet.
*Richtwerte 2026 für Netzentgelt und Abgaben laut E-Control, EG-Preise und Lieferantenpreis sind Beispielwerte. Jede Gemeinschaft legt ihre Preise selbst fest.
Fall 2: Nachbarn am selben Trafo
Der Nachbar hat ein Scheunendach mit 30 kWp, Sie haben keinen Platz für PV. Auch hier ist die lokale EEG das Mittel der Wahl. Wichtig: Große Betriebe ab 250 Mitarbeitern dürfen an einer EEG nicht teilnehmen, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein Gewerbebetrieb mit weniger Mitarbeitern schon. Mit drei bis fünf Nachbarn als Abnehmer ist so eine Nachbarschafts-EEG schnell wirtschaftlich. Wie Sie herausfinden, ob Sie am selben Trafo hängen, steht im Artikel Energiegemeinschaft finden.
| Nahbereich | Verbindung über | Netznutzungs- und Netzverlustentgelt (Arbeitspreis) |
|---|---|---|
| Lokal | selber Trafo (Niederspannung) | minus 57 % |
| Regional | selbes Umspannwerk (Mittelspannung) | minus 28 % |
| Außerhalb des Nahbereichs | z. B. Verwandte in einem anderen Bundesland | voller Tarif (BEG oder Peer-to-Peer) |
Lokal bringt den größten Abschlag, regional den kleineren, jeweils auf den Arbeitspreis von Netznutzungs- und Netzverlustentgelt (Stand 2026, E-Control). Die Grundpauschale bleibt unverändert. Welchem Trafo und Umspannwerk Ihr Anschluss zugeordnet ist, prüft der Netzbetreiber bei der Anmeldung über die Zählpunktnummer. EBZ übernimmt diese Abfrage im Rahmen der Erstberatung.
Fall 3: Mehrparteienhaus und Wohnungseigentum
Für Wohnungen im selben Gebäude ist die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) das einfachste Modell. Die PV-Anlage am Dach wird über eine Vereinbarung auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt, statisch nach festen Prozentsätzen oder dynamisch nach Verbrauch. Der intern verteilte Strom läuft über den Hausanschluss, nicht über das öffentliche Netz, deshalb fällt dafür kein Netzentgelt an. Ein Verein ist nicht nötig, wohl aber die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und ein Betreiber, oft die Hausverwaltung.
Zusätzlich kann dieselbe Anlage an einer EEG teilnehmen, um den Überschuss des Hauses an die Nachbarschaft zu verkaufen. Die Anlage sollte dafür von Anfang an mit ausreichend Leistung und einem Speicher geplant werden, damit der Überschuss auch abends noch etwas wert ist.
Private Lösung prüfen lassen
Ob GEA, kleine EEG oder Peer-to-Peer: EBZ prüft Nahbereich und Gebäudesituation in Kärnten und der Steiermark und schlägt das passende Modell vor.
Peer-to-Peer ab Oktober 2026: Was das neue Modell kann
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird ab 1. Oktober 2026 der direkte Stromverkauf zwischen Privatpersonen möglich. Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Marktteilnehmern über Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom. Es braucht keine Rechtsform, keine geografische Grenze und keine Mindestteilnehmerzahl. Wer sich auf einen Nahbereich beschränkt, bekommt beim Bezug reduzierte Netzentgelte. Die Befreiung von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag bleibt aber der EEG vorbehalten. Für Betreiber bis 30 kW gilt zudem, dass sie durch den Verkauf nicht zum Energielieferanten werden.
Welche Marktprozesse die Netzbetreiber zum Stichtag bereitstellen, ist laut Koordinationsstelle noch offen. Wir aktualisieren den Artikel, sobald das feststeht.
Was private Energiegemeinschaften kosten
Die Gründung eines Vereins kostet wenige Euro (Vereinsregister, Statuten, Konto: etwa 50 bis 150 Euro), die Registrierung als Marktteilnehmer bei ebutilities ist kostenlos, der Vertrag mit dem Netzbetreiber ebenfalls. Der laufende Aufwand liegt in der Abrechnung. Wer sie händisch macht, zahlt mit Zeit, wer eine Plattform nutzt, mit 2 bis 8 Euro je Zählpunkt und Monat. Bei einer Zwei-Personen-Gemeinschaft kann das den Vorteil spürbar schmälern, weshalb der Beitritt zu einer größeren Gemeinschaft oft sinnvoller ist. Die Details stehen im Artikel Energiegemeinschaft: Kosten und Abrechnung.
Eine Frage, die in Beratungen oft kommt: Darf ich meinen PV-Strom an die Kinder verschenken? Innerhalb einer EEG ist ein Preis von null Cent möglich, ab Oktober 2026 ist die Schenkung auch per Peer-to-Peer-Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Netzentgelte fallen dabei weiterhin an, im Nahbereich reduziert.
Fazit: Energiegemeinschaft privat
Strom in der Familie oder mit Nachbarn zu teilen ist rechtlich einfacher, als viele denken, und ab Oktober 2026 noch einfacher. Die Wahl des Modells folgt einer klaren Logik: selbes Gebäude, dann GEA. Selber Trafo und mehrere Teilnehmer, dann EEG. Zwei Personen ohne Nahbereich, dann Peer-to-Peer oder Bürgerenergiegemeinschaft, allerdings ohne Netzentgelt-Rabatt. In allen Fällen gilt: Die Anlage sollte von Anfang an auf das Teilen ausgelegt sein.
Anlage planen, Teilen gleich mitdenken
EBZ legt PV-Anlagen so aus, dass Familie und Nachbarschaft mitversorgt werden können, und übernimmt die Anbindung an die passende Gemeinschaft.
Ihr Partner für Photovoltaik und Energiegemeinschaft: EBZ Energie
EBZ Energie aus Villach plant und installiert Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen in Kärnten und der Steiermark, mit zertifizierten Fachkräften. Dazu kommt die Energiegemeinschaft: Wir nehmen Sie in eine bestehende Gemeinschaft auf oder bauen mit Ihnen eine eigene auf, abgerechnet über die Plattform unseres Partners energyfamily.
- EBZ Energie GmbH, Triglavstraße 15, 9500 Villach
- +43 650 220 26 26
- office@ebz-energie.com
- Mo bis Fr: 10:00 bis 20:00 Uhr
Häufige Fragen
Können zwei Haushalte eine Energiegemeinschaft gründen?
Kann ich meinen PV-Strom an meine Kinder verschenken?
Kann ich Strom mit Verwandten in einem anderen Bundesland teilen?
Was ist der Unterschied zwischen GEA und Energiegemeinschaft?
Brauche ich für eine private Energiegemeinschaft einen Steuerberater?
Kann ein Bauernhof an einer privaten Energiegemeinschaft teilnehmen?
Wie viel bringt eine private Energiegemeinschaft im Jahr?
Fachlich geprüft von Mario Zintl, Geschäftsführung EBZ Energie GmbH. Mario Zintl führt die EBZ Energie GmbH in Villach. Sein Team plant und installiert PV-Anlagen, Speicher und Wärmepumpen in Kärnten und der Steiermark und begleitet Familien und Nachbarschaften beim Einstieg in Energiegemeinschaften. Die Inhalte werden anhand der Vorgaben von E-Control, OeMAG und energiegemeinschaften.gv.at aktualisiert. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
