Wer in Österreich seine fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, profitiert nicht nur von der Bundesförderung, sondern in der Regel auch von einer zusätzlichen Landesförderung. Je nach Bundesland kommen dadurch mehrere Tausend Euro obendrauf. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die Förderungen aller neun Bundesländer im Detail: Förderhöhen, Voraussetzungen, Besonderheiten und wie Sie die Kombination aus Bund und Land optimal nutzen.
Warum die Landesförderung für Wärmepumpen den Unterschied macht
Die Bundesförderung über die Sanierungsoffensive 2026 bildet das finanzielle Fundament für jeden Heizungstausch – bis zu 7.500 € für Wärmepumpen, gedeckelt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Doch für viele Haushalte reicht das allein nicht aus, um den Eigenanteil auf ein tragbares Maß zu senken.
Genau hier kommen die Landesförderungen ins Spiel. Die österreichischen Bundesländer stocken die Bundesförderung mit eigenen Programmen auf und die Unterschiede sind erheblich. Während manche Länder pauschale Zuschüsse von wenigen Tausend Euro gewähren, bieten andere prozentuale Förderungen, die in Kombination mit dem Bund zu Gesamtförderquoten von 40 bis über 60 % führen können.
Die Kombination von Bundes- und Landesförderung ist in den meisten Fällen ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Allerdings gilt eine wichtige Obergrenze: Die Summe aller Förderungen darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen. Alle Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst – unzulässige Mehrfachförderungen führen zur Rückforderung.
Kärnten: Bis zu 13.500 € Gesamtförderung
Kärnten ist eine der Kernregionen von EBZ-Energie und die Förderlandschaft hier ist attraktiv, auch wenn die Landesförderung 2026 gegenüber dem Vorjahr angepasst wurde.
Förderhöhe und Konditionen
Die Kärntner Landesförderung für den Heizungstausch wird als Einmalzuschuss in Form einer Anschlussförderung an die Bundesförderung vergeben. Die wichtigsten Eckdaten:
- Landesförderung Heizungstausch: 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.000 € (Hinweis: Laut aktuellen Berichten wurde die Förderung 2026 auf 3.000 € angepasst – bitte den aktuellen Stand beim Land Kärnten prüfen).
- Solarthermie-Bonus: Zusätzlich 1.500 € bei gleichzeitigem Einbau einer thermischen Solaranlage ab 6 m² Kollektorfläche.
- Kelag-Wärmepumpenprämie: Kelag-Kunden erhalten eine zusätzliche Prämie von 1.200 €.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Alternative. Die Anlage muss die technischen Förderkriterien des Landes Kärnten erfüllen. Die Gesamtförderung (Bund + Land + weitere Zuschüsse) ist mit 85 % der förderfähigen Kosten gedeckelt – wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Landesförderung.
Rechenbeispiel
Bei Projektkosten von 30.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ergibt sich: Bundesförderung 7.500 € + Landesförderung bis zu 6.000 € = Gesamtförderung bis zu 13.500 € (Förderquote ca. 45 %).
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landes Kärnten. Die Bundesförderung wird separat über sanierungsoffensive.gv.at beantragt.
Kontakt: Land Kärnten, Abteilung für Umwelt und Energie
Steiermark: Starke Landesförderung in der grünen Mark
Die Steiermark, die zweite Kernregion von EBZ-Energie, bietet ebenfalls eine eigene Landesförderung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Förderhöhe und Konditionen
Die Steiermark gewährt einen Einmalzuschuss im Ausmaß von 35 % der förderbaren Kosten für Eigenheime mit maximal zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser). Die genaue maximale Förderhöhe ist beim Land Steiermark zu erfragen, da sie sich im Lauf des Jahres ändern kann.
Voraussetzungen
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System. Die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die im Wesentlichen den Bundeskriterien entsprechen: EHPA-Gütesiegel, GWP ≤ 750, maximale Vorlauftemperatur 55 °C. Die Kombination mit der Bundesförderung ist möglich.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Land Steiermark. Die Energieberatung wird vom Land kostenlos angeboten.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik – Referat Energietechnik und Umweltförderungen, Tel: 0316/877-3955
Wien: Bis zu 15.500 € Gesamtförderung
Wien bietet eine der höchsten Landesförderungen Österreichs und macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe besonders attraktiv.
Förderhöhe und Konditionen
Die Stadt Wien unterstützt den Wechsel auf umweltfreundliche Heizsysteme mit einer großzügigen Landesförderung:
Landesförderung Wien: 35 % der förderbaren Gesamtkosten, maximal 8.000 €.
Gefördert werden sowohl die Errichtung neuer Heizsysteme als auch die Umstellung oder Nachrüstung bestehender Anlagen.
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an Mieterinnen und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen. Das bestehende Heizsystem muss vollständig demontiert werden, und das neue System muss als alleinige Heizung dienen.
Rechenbeispiel
Bei Projektkosten von 28.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe: Bundesförderung 7.500 € + Landesförderung Wien 8.000 € = Gesamtförderung 15.500 € (Förderquote ca. 55 %).
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Stadt Wien (MA 50).
Kontakt: Magistratsabteilung 50, Tel: 01/4000 74 860
Niederösterreich: Annuitätenzuschuss statt Einmalzahlung
Niederösterreich geht einen anderen Weg als die meisten Bundesländer: Statt eines Einmalzuschusses wird hier ein Annuitätenzuschuss gewährt.
Förderhöhe und Konditionen
Das Land Niederösterreich unterstützt den Heizungstausch über die „Förderung Eigenheimsanierung“ mit einem Annuitätenzuschuss von 4 %. Dieser richtet sich insbesondere an Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die für den Heizungstausch ein Bankdarlehen aufnehmen.
Für einkommensschwache Haushalte gibt es über „Sauber Heizen für Alle“ in Niederösterreich besonders großzügige Konditionen: Hier reichen die maximalen Fördersummen bis zu 25.383 € bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und bis zu 37.252 € bei Sole-Wasser-Systemen.
Voraussetzungen
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz, die Eigentümer des zu fördernden Gebäudes sind. Die genauen Einkommensgrenzen für die Sonderförderung finden Sie in unserem Artikel zu „Sauber Heizen für Alle“.
Antragstellung
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Tel: 02742/22 133
Oberösterreich: Förderung nach Leistung
Oberösterreich fördert Wärmepumpen nach einem leistungsbasierten Modell, das vor allem bei kleineren Anlagen überschaubare, aber willkommene Zuschüsse liefert.
Förderhöhe und Konditionen
Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 € je kW Nennwärmeleistung, maximal 1.700 €.
Die Landesförderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Voraussetzungen
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe. Das Gebäude muss ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Zweitwohnsitze und Ferienhäuser sind nicht förderbar. Die maximale Vorlauftemperatur beträgt 55 °C. Zusätzlich muss die Wärmepumpe mit einer PV-Anlage (mindestens 3 kWp), einer Solaranlage (mindestens 6 m²) kombiniert werden oder der Haushalt muss 10 Jahre lang Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern beziehen.
Antragstellung
Die Förderung wird nach Durchführung des Heizungstausches online beantragt.
Kontakt: Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Tel: 0732/7720-13483
Salzburg: Rund 5.000 € Landesförderung
Salzburg gehört zu den Bundesländern mit einer soliden Landesförderung, die auch Neubauten einschließt.
Förderhöhe und Konditionen
Landesförderung Salzburg: Rund 5.000 € für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen.
Gefördert werden sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten. Ergänzende kommunale Förderungen sind in manchen Salzburger Gemeinden möglich und sollten individuell geprüft werden.
Rechenbeispiel
Bundesförderung 7.500 € + Landesförderung ca. 5.000 € = Gesamtförderung ca. 12.500 €.
Antragstellung
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 Energiewirtschaft und -beratung, Tel: 0662 8042 3791
Tirol: Spitzenreiter mit bis zu 60 % Förderquote
Tirol bietet die mit Abstand höchste Förderquote aller österreichischen Bundesländer. Wer hier den Heizungstausch plant, kann von einer besonders großzügigen Kombination profitieren.
Förderhöhe und Konditionen
Neben der Bundesförderung gewährt Tirol einen Einmalzuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten plus einen Extra-Bonus von 3.000 € für den Tausch einer fossilen Heizung. In Summe sind damit Gesamtförderungen von bis zu 18.000 € möglich – das entspricht einer Förderquote von rund 60 %.
Voraussetzungen
Gefördert werden alle gängigen Wärmepumpenarten für Bestandsgebäude. Die technischen Anforderungen entsprechen den Bundeskriterien. Die Kombination mit der Bundesförderung ist ausdrücklich erlaubt.
Antragstellung
Die Anträge werden über die Tiroler Landesförderstellen oder online abgewickelt.
Vorarlberg: Kompaktes Fördermodell
Vorarlberg verfolgt ein eigenes, kompaktes Fördermodell mit Basisförderung und Bonussystem.
Förderhöhe und Konditionen
Basisförderung: 1.000 € für den Einbau einer Wärmepumpe.
Bonus für Austausch fossiler Heizung: Zusätzlich 500 € beim Ersatz eines fossilen Heizsystems.
Die Förderung ist mit maximal 25 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme – spätestens 6 Monate danach.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), maximal 2 Wohnungen umfassen und über eine baurechtliche Bewilligung verfügen. Voraussetzung ist außerdem, dass kein wirtschaftlich zumutbarer Nahwärmeanschluss verfügbar ist – dies wird unter anderem über den Heizrechner des Energieinstituts Vorarlberg geprüft.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme über das Energieinstitut Vorarlberg.
Burgenland: Pauschale plus Sozialzuschlag
Das Burgenland bietet eine übersichtliche Pauschalförderung mit einem attraktiven Sozialzuschlag für Haushalte mit geringerem Einkommen.
Förderhöhe und Konditionen
Basisbetrag: 2.000 € für den Austausch eines fossilen Heizsystems.
Sozialzuschlag: Zusätzlich 500 €, wenn das Netto-Jahreshaushaltseinkommen 43.000 € nicht überschreitet.
Die Förderhöhe ist mit maximal 30 % der anrechenbaren Kosten begrenzt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme per E-Mail (post.a9-energie@bgld.gv.at) oder per Post an das Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Kontakt: Wohnbauförderung Burgenland bzw. BOEF, Tel: 02682/600-2800
Gemeindeförderungen: Der oft vergessene dritte Topf
Neben Bund und Land gibt es in vielen der über 2.100 österreichischen Gemeinden eigene Zuschüsse für den Heizungstausch. Diese werden häufig übersehen, können aber die Gesamtförderung nochmals spürbar erhöhen.
Die Höhe, Voraussetzungen und Antragsverfahren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Es gibt keine zentrale Übersicht – eine direkte Anfrage bei Ihrem Gemeindeamt ist daher der sicherste Weg, um herauszufinden, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist. In manchen Gemeinden werden zusätzliche Beiträge für den Austausch fossiler Heizsysteme oder für die Kombination mit Photovoltaikanlagen gewährt.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt nach oder lassen Sie EBZ-Energie das für Sie erledigen. Wir kennen die Förderlandschaft in Kärnten und der Steiermark im Detail und wissen, welche Gemeinden zusätzliche Zuschüsse anbieten.
So kombinieren Sie Bundes- und Landesförderung optimal
Die verschiedenen Fördertöpfe richtig zu kombinieren ist der Schlüssel zu einer möglichst hohen Gesamtförderung. Dabei gibt es einige Regeln und Tipps, die Sie kennen sollten.
Die Grundregel
Bundesförderung und Landesförderung können in der Regel miteinander kombiniert werden. Die Summe aller Förderungen (Bund + Land + Gemeinde + eventuelle Energieversorger-Prämien) darf die tatsächlichen Investitionskosten jedoch nicht übersteigen. In manchen Bundesländern wie Kärnten gibt es zusätzlich eine Deckelung bei 85 % der förderfähigen Kosten.
Die richtige Reihenfolge
Die Bundesförderung wird über sanierungsoffensive.gv.at registriert und beantragt. Die Landesförderung wird in der Regel separat beim jeweiligen Land beantragt – in einigen Bundesländern nach Durchführung des Heizungstausches. Achten Sie darauf, beide Förderungen rechtzeitig zu beantragen und keine Fristen zu versäumen.
Prämien der Energieversorger nicht vergessen
Viele Energieversorger wie Kelag (Kärnten), Energie AG und andere bieten zusätzliche Prämien für den Einbau von Wärmepumpen an. Diese belaufen sich typischerweise auf einige Hundert bis über Tausend Euro und sind ebenfalls mit den öffentlichen Förderungen kombinierbar.
EBZ-Energie: Ihr regionaler Partner in Kärnten und der Steiermark
Die Förderlandschaft ist komplex – und genau deshalb brauchen Sie einen Partner, der den Durchblick hat. EBZ-Energie aus Villach ist Ihr Spezialist für Wärmepumpen und Photovoltaik in ganz Österreich und kennt die regionalen Förderprogramme bis ins Detail.
- Individuelle Förderberatung: Wir berechnen für Ihr konkretes Projekt, welche Kombination aus Bundes-, Landes- und Gemeindeförderung die höchste Gesamtförderung ergibt. Dabei berücksichtigen wir auch Energieversorger-Prämien und steuerliche Vorteile.
- Komplette Förderabwicklung: Von der Registrierung auf sanierungsoffensive.gv.at über den Landesförderantrag bis zur Einreichung bei der Gemeinde – wir kümmern uns um sämtliche Anträge und Unterlagen.
- Installation ohne Subunternehmer: Unsere eigenen zertifizierten Techniker installieren Ihre Wärmepumpe und auf Wunsch auch Ihre PV-Anlage. Ein Ansprechpartner, ein Team, höchste Qualität.
- Regionale Nähe: Als Kärntner Unternehmen kennen wir die Besonderheiten der Region, die Anforderungen des Landes und die Gemeinden, die zusätzliche Zuschüsse anbieten. Diese Nähe macht den Unterschied.
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Häufig gestellte Fragen zu den Landesförderungen
Kann ich die Landesförderung auch ohne Bundesförderung beantragen?
In den meisten Bundesländern setzt die Landesförderung den gleichzeitigen Bezug der Bundesförderung voraus – sie wird als Anschlussförderung vergeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei Landesförderungen für Neubauten oder den Tausch nicht-fossiler Heizsysteme. Prüfen Sie die spezifischen Bedingungen Ihres Bundeslandes oder lassen Sie sich von EBZ-Energie beraten.
Welches Bundesland bietet die höchste Förderung?
Tirol bietet mit Abstand die höchste Förderquote – bis zu rund 60 % der Investitionskosten bzw. Gesamtförderungen von bis zu 18.000 €. Wien folgt mit einer Landesförderung von bis zu 8.000 €, was in Kombination mit dem Bund ebenfalls sehr attraktive Gesamtsummen ergibt. In Kärnten und Salzburg liegen die Landesförderungen im soliden Mittelfeld.
Muss ich die Landesförderung vor oder nach dem Heizungstausch beantragen?
Das hängt vom Bundesland ab. In Oberösterreich und Vorarlberg beispielsweise wird die Landesförderung erst nach Durchführung des Heizungstausches beantragt. In anderen Bundesländern ist eine Registrierung vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Informieren Sie sich rechtzeitig über den Ablauf in Ihrem Bundesland – EBZ-Energie kennt die jeweiligen Fristen genau.
Gibt es Landesförderungen auch für Neubauten?
In einigen Bundesländern wie Salzburg werden auch Neubauten gefördert, die auf erneuerbare Heizsysteme setzen. In den meisten Ländern liegt der Fokus der Landesförderung jedoch auf dem Heizungstausch im Bestand. Die Bundesförderung über die Sanierungsoffensive ist ebenfalls primär auf den Austausch fossiler Heizungen im Bestand ausgerichtet.
Werden auch Erdwärme-Wärmepumpen von den Landesförderungen unterstützt?
Ja, in allen Bundesländern werden grundsätzlich alle gängigen Wärmepumpenarten gefördert – also Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser. Bei Erdwärme-Systemen kommt auf Bundesebene zusätzlich der Bohrbonus von 5.000 € hinzu. Manche Bundesländer wie Kärnten gewähren zudem einen extra Solarthermie-Bonus, wenn die Wärmepumpe mit einer Solaranlage kombiniert wird.
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen, Förderhöhen und Budgets können sich im Laufe des Jahres ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der einzelnen Landesförderungsstellen. Eine aktuelle Gesamtübersicht bietet der Verband Wärmepumpe Austria. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
