Die Sanierungsoffensive 2026 ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch in Österreich. Wer seine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt, erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7.500 € – bei Erdwärme-Systemen sogar bis zu 12.500 €. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Kesseltausch 2026 wissen müssen: Förderhöhen, Voraussetzungen, technische Kriterien, Fristen und den genauen Ablauf der Antragstellung.
Warum Österreich jetzt mit der Sanierungsoffensive 2026 auf den Kesseltausch setzt
Jede fünfte Heizung in Österreich läuft noch mit Öl oder Gas. Das bedeutet: hohe Energiekosten, steigende CO₂-Abgaben und eine wachsende Abhängigkeit von internationalen Energiemärkten. Für viele Haushalte ist die monatliche Heizkostenabrechnung längst zum Stressfaktor geworden – und die Preisspirale dreht sich weiter.
Die österreichische Bundesregierung hat mit der Sanierungsoffensive 2026 ein klares Signal gesetzt: Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wird massiv gefördert. Im Zeitraum 2026 bis 2030 stehen dafür jährlich 360 Millionen Euro bereit – insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Damit ist die Finanzierung langfristig gesichert und nicht wie in früheren Jahren von einem vorzeitigen Budgetende bedroht.
Der Kesseltausch steht dabei im Mittelpunkt. Denn der Austausch einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe erzielt die höchste CO₂-Einsparung pro eingesetztem Fördereuro. Genau deshalb hat die Regierung seit dem 2. Februar 2026 die Förderung auf den Kesseltausch konzentriert – neue Registrierungen für den Sanierungsbonus (thermische Gebäudesanierung) werden seitdem nicht mehr angenommen.
Für Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer bedeutet das: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um zu handeln. Die Fördertöpfe sind gefüllt, die Bedingungen sind attraktiv, und das Zeitfenster ist klar definiert.
Wie hoch ist die Förderung beim Kesseltausch 2026?
Die Förderung richtet sich nach dem gewählten Heizsystem und bestimmten Zusatzmaßnahmen. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Einmalbetrag, der nach erfolgreicher Prüfung direkt auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
Grundpauschalen im Überblick
Für den Austausch einer fossilen Heizung im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus gelten folgende Grundpauschalen:
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser): Bis zu 7.500 €
Holzzentralheizung (Pellets, Stückholz, Hackgut): Bis zu 8.500 €
Anschluss an Nah-/Fernwärme: Bis zu 6.500 €
Zusätzliche Boni
Neben der Grundpauschale gibt es attraktive Zuschläge, die die Förderung weiter erhöhen:
Bohrbonus für Erdwärme: Wer sich für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung oder Brunnenbohrung entscheidet, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5.000 €. In Kombination mit der Grundpauschale sind damit bis zu 12.500 € allein vom Bund möglich.
Bonus für thermische Solaranlage: Bei gleichzeitigem Einbau einer thermischen Solaranlage (ab 6 m² Bruttokollektorfläche) gibt es einen zusätzlichen Bonus von 2.500 €. Wichtig: Dieser Bonus gilt ausschließlich für thermische Solaranlagen – Photovoltaik ist davon nicht umfasst, wird aber über ein eigenes Förderprogramm unterstützt.
Abzug bei höherem GWP-Wert
Das verwendete Kältemittel spielt eine Rolle: Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan) mit einem GWP-Wert unter 150 erhalten die volle Förderung. Bei Geräten mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 – etwa bei Kältemittel R32 – reduziert sich die Förderung bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW um 20 %. Wärmepumpen mit einem GWP über 750 sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung für Wohnungen im Mehrgeschossbau
In Mehrparteienhäusern gibt es für die Umstellung einzelner Wohnungen (Zentralisierung) einen Pauschalzuschuss von bis zu 2.000 € pro Wohneinheit. Für das Gesamtobjekt gelten eigene Regelungen mit höheren Fördersummen, die sich nach der Anlagenleistung und Zentralisierungsboni berechnen.
Wer kann den Kesseltausch 2026 beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und umfasst folgende Zielgruppen:
- (Mit-)Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern im Inland – unabhängig davon, ob sie dort ihren Hauptwohnsitz haben.
- Bauberechtigte an einem Grundstück mit bestehendem Wohngebäude.
- Mieterinnen und Mieter, sofern sie die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung des Heizungstausches nachweisen können.
Es gibt keine Einkommensgrenze und kein Mindestalter für die bestehende Heizanlage. Entscheidend ist, dass ein fossiles Heizsystem vollständig durch ein klimafreundliches ersetzt wird.
Pro Standort kann nur ein Förderantrag gestellt werden. In einem Zweifamilienhaus mit gemeinsamer Zentralheizung ist somit nur ein gemeinsamer Antrag möglich.
Was genau wird von der Sanierungsoffensive 2026 gefördert und was nicht?
Nicht jede Ausgabe rund um den Heizungstausch wird automatisch vom Staat bezuschusst. Es lohnt sich daher, vorab genau zu wissen, welche Kosten anerkannt werden und welche Sie selbst tragen müssen. Im Folgenden finden Sie eine klare Aufschlüsselung.
Förderfähige Kosten
Die Förderung deckt alle Kosten, die unmittelbar mit dem Heizungstausch zusammenhängen:
- Material: Wärmepumpe, Speicher, Verrohrung, Regelungstechnik und Zubehör.
- Montage: Fachgerechte Installation durch einen befugten Installationsbetrieb.
- Planung: Kosten für die technische Planung und Auslegung der neuen Heizanlage.
- Demontage und Entsorgung: Abbau der alten Heizanlage und fachgerechte Entsorgung von Kessel und Brennstofftanks.
Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt worden sein. Es werden ausschließlich Nettobeträge anerkannt. Förderfähig sind nur Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.
Nicht förderfähig
Eigenleistungen: Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Die Installation muss durch einen befugten Fachbetrieb erfolgen.
Gebrauchte Anlagen: Nur Neuanschaffungen werden gefördert.
Photovoltaikanlagen: PV ist nicht Teil der Kesseltausch-Förderung, wird aber über ein eigenes Förderprogramm (EAG-Investitionszuschuss) unterstützt – eine ideale Ergänzung, auf die wir weiter unten eingehen.
Welche technischen Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Damit Ihre neue Wärmepumpe förderfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
EHPA-Gütesiegel: Die Wärmepumpe muss die Kriterien des European Heat Pump Association Gütesiegels in der jeweils gültigen Version erfüllen. Diese Konformität muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut bestätigt sein.
Kältemittel mit GWP ≤ 750: Der GWP-Wert (Global Warming Potential) des verwendeten Kältemittels darf maximal 750 betragen. Natürliche Kältemittel wie R290 (Propan) mit GWP 3 erhalten die volle Förderung, bei GWP zwischen 150 und 750 wird ein Abzug von 20 % angewendet.
Maximale Vorlauftemperatur 55 °C: Das Wärmeabgabesystem darf eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C nicht überschreiten. Damit wird sichergestellt, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet – idealerweise in Kombination mit Fußbodenheizung oder großflächigen Heizkörpern.
Leistung unter 100 kW: Für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser gilt eine Leistungsobergrenze von 100 kW.
Fernwärme-Prüfung: Die Förderung einer Wärmepumpe setzt voraus, dass ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Fernwärmenetz entweder technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wirtschaftlich unzumutbar bedeutet: Die Investitionskosten der Wärmepumpe liegen mindestens 25 % unter den Kosten eines Fernwärmeanschlusses. In der Praxis ist dieses Kriterium in den allermeisten ländlichen und vorstädtischen Gebieten erfüllt.
Entsorgung der Altanlage: Die alte fossile Heizung und vorhandene Brennstofftanks müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Ist eine Entsorgung der Tanks nicht möglich, müssen diese zumindest entleert, gereinigt und verplombt werden.
Schritt für Schritt: So läuft die Antragstellung für die Sanierungsoffensive 2026 ab
Der Förderprozess besteht aus zwei klar definierten Schritten:
Schritt 1: Registrierung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über sanierungsoffensive.gv.at. Sie ist seit dem 24. November 2025 möglich und kann durchgeführt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind – spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
Für die Registrierung benötigen Sie:
- Identifikation: Aktive ID Austria oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
- Energieberatungsprotokoll: Bereits bei der Registrierung muss ein gültiges Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes vorliegen. Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden – sie muss den konkreten Standort des Heizungstausches betreffen.
- Projektangaben: Angaben zur geplanten Maßnahme und den voraussichtlichen Kosten gemäß den Vorgaben der förderfähigen Kosten.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail sowie Zugangsdaten zur Online-Plattform. Das Förderbudget ist nun 9 Monate lang für Sie reserviert.
Schritt 2: Antragstellung und Endabrechnung
Innerhalb der 9-monatigen Frist setzen Sie den Heizungstausch um und reichen anschließend den vollständigen Antrag ein. Dazu gehören:
- Rechnungen und Belege: Alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von ihr bezahlt worden sein.
- Technische Nachweise: Bestätigung der fachgerechten Installation, Entsorgungsnachweise für die Altanlage.
- Kostenaufstellung: Detaillierte Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten.
Nach Einreichung prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die Unterlagen. Bei positivem Bescheid wird die Förderung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Tipp: Den aktuellen Stand Ihres Antrags können Sie jederzeit über das KPC-Online-Kundenportal einsehen.
Zeitplan & Fristen: So sichern Sie sich Ihren Zuschuss rechtzeitig
Der Weg zur Förderung ist an klare zeitliche Vorgaben gebunden. Damit Sie keinen Euro verschenken, haben wir die entscheidenden Eckpunkte der Sanierungsoffensive 2026 hier im Detail für Sie zusammengefasst:
3. Oktober 2025 – Der Stichtag für die Förderfähigkeit: Alle Lieferungen und Leistungen (Rechnungsdatum), die ab diesem Tag erbracht wurden, sind rückwirkend förderfähig. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie den Heizungstausch bereits kurz nach diesem Datum gestartet haben, können Sie die Kosten dennoch einreichen.
24. November 2025 – Startschuss für die Registrierung: Seit diesem Tag ist das offizielle Online-Portal für die Sanierungsoffensive 2026 geöffnet. Eine Registrierung ist die zwingende Voraussetzung, um sich einen Platz im Fördertopf zu reservieren.
2. Februar 2026 – Fokus auf den Kesseltausch: Dies markiert ein wichtiges Datum in der Förderstrategie: Seit Anfang Februar konzentriert der Bund seine Mittel ausschließlich auf den Kesseltausch. Da der Sanierungsbonus (für thermische Maßnahmen wie Dämmung) eingestellt wurde, stehen nun mehr Mittel spezifisch für Ihre neue Wärmepumpe zur Verfügung.
31. Dezember 2026 – Das finale Zeitfenster: Dies ist der letztmögliche Tag für eine Registrierung. Aber Vorsicht: Da die Förderung nach dem „First Come, First Served“-Prinzip vergeben wird, endet die Antragsmöglichkeit sofort, sobald das Budget ausgeschöpft ist – auch wenn dieser Termin noch nicht erreicht ist.
Die 9-Monats-Frist – Von der Reservierung zur Auszahlung: Sobald Ihre Online-Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, ist Ihr Förderbudget für genau 9 Monate reserviert. In dieser Zeit muss die Installation der Wärmepumpe abgeschlossen und die Endabrechnung (Schritt 2) im Portal hochgeladen werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, verfällt die Reservierung und die Mittel fließen zurück in den allgemeinen Topf.
Wichtiger Hinweis zum Budgetstand (April 2026):
Aktuellen Berichten zufolge sind bereits über 60 % der verfügbaren Fördermittel gebunden. Durch die Konzentration auf den Kesseltausch seit Februar ist die Nachfrage massiv gestiegen. Wir empfehlen dringend, die Registrierung so früh wie möglich durchzuführen – idealerweise noch bevor Sie den ersten Auftrag unterschreiben. So gehen Sie sicher, dass das Geld für Ihr Projekt wirklich bereitsteht.
Kombination mit Landesförderungen: So holen Sie noch mehr heraus
Ein großer Vorteil der Sanierungsoffensive 2026: Die Bundesförderung kann mit den Landesförderungen der einzelnen Bundesländer kombiniert werden. Je nach Bundesland kommen dadurch mehrere Tausend Euro zusätzlich obendrauf.
In Kärnten und der Steiermark – den Kernregionen von EBZ-Energie – stehen ebenfalls Landesförderungen zur Verfügung, die den Umstieg auf eine Wärmepumpe noch attraktiver machen. Die genauen Beträge und Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und werden in unserem Überblicksartikel zu allen Landesförderungen im Detail vorgestellt.
Wichtig dabei: Die Gesamtsumme aller Förderungen (Bund + Land + eventuelle Gemeindeförderungen) darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen. Alle ausbezahlten Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst – unzulässige Mehrfachförderungen werden zurückgefordert.
Wärmepumpe und Photovoltaik: Die Kombination, die wirklich unabhängig macht
Die Wärmepumpe ist ein hervorragender erster Schritt – aber sie entfaltet ihr volles Potenzial erst in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Denn eine Wärmepumpe benötigt Strom. Und wer diesen Strom vom eigenen Dach produziert, senkt seine Energiekosten nochmals drastisch.
Die Rechnung ist einfach: Eine durchschnittliche Wärmepumpe verbraucht rund 3.000 bis 5.000 kWh Strom pro Jahr. Mit einer passend dimensionierten PV-Anlage können Sie einen Großteil dieses Bedarfs selbst decken – und den Überschuss ins Netz einspeisen oder in einem Batteriespeicher zwischenlagern.
Das Ergebnis: Heizkosten, die gegen null tendieren. Keine Abhängigkeit mehr von Energieversorgern. Und ein Haus, das sich weitgehend selbst mit Wärme und Strom versorgt.
Wichtig zu wissen: Photovoltaik ist nicht Teil der Kesseltausch-Förderung, wird aber über den EAG-Investitionszuschuss separat gefördert. Die Fördercalls für PV-Anlagen starten 2026 im April, Juni und Oktober. Wer beides – Wärmepumpe und PV – gemeinsam plant, maximiert nicht nur die Förderung, sondern auch die langfristige Ersparnis.
EBZ-Energie: Ihr regionaler Partner für Wärmepumpe und Photovoltaik
Sie kennen jetzt die Zahlen, die Fristen und die Voraussetzungen. Aber zwischen dem Wissen und der Umsetzung liegt oft ein Dschungel aus Formularen, technischen Anforderungen und Behördenwegen. Genau hier machen wir den Unterschied.
EBZ-Energie aus Villach ist Ihr regionaler Spezialist für Wärmepumpen und Photovoltaik in Kärnten und der Steiermark. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Anlage – und darüber hinaus.
Persönliche Beratung vor Ort: Wir kommen zu Ihnen, analysieren Ihr Gebäude und berechnen, welches System am besten zu Ihrem Haus passt. Dabei betrachten wir Wärmepumpe und Photovoltaik immer als Gesamtlösung – denn nur so holen Sie das Maximum aus Ihrer Investition heraus.
Komplette Förderabwicklung: Von der Energieberatung über die Registrierung auf sanierungsoffensive.gv.at bis zur Einreichung der Endabrechnung – wir kümmern uns um den gesamten Förderprozess. Sie müssen sich um kein einziges Formular selbst kümmern.
Installation aus einer Hand: Unsere eigenen zertifizierten Techniker übernehmen die fachgerechte Montage Ihrer Wärmepumpe und Photovoltaikanlage. Wir arbeiten ohne Subunternehmer – das bedeutet: klare Verantwortlichkeiten, kurze Wege und höchste Qualität.
Regionale Expertise: Als Kärntner Unternehmen kennen wir die lokalen Gegebenheiten, die Anforderungen der Landesförderungen und die Besonderheiten der Region. Diese Nähe macht den Unterschied – bei der Planung, bei der Installation und wenn Sie nach Jahren noch eine Frage haben.
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Häufig gestellte Fragen zur Sanierungsoffensive 2026
Kann ich die Förderung beantragen, wenn ich keinen Hauptwohnsitz am Standort habe?
Ja, ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist keine Voraussetzung. Die Förderung gilt für alle Wohngebäude im Inland – auch wenn Sie dort nur zeitweise wohnen oder das Objekt vermieten. Entscheidend ist, dass die beheizte Wohnfläche mehr als 50 % des Gesamtgebäudes ausmacht und die alte fossile Heizung vollständig ersetzt wird.
Was passiert, wenn meine Kosten unter der Förderpauschale liegen?
Die Förderung ist mit maximal 30 % der tatsächlichen förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Liegen Ihre Gesamtkosten beispielsweise bei 15.000 €, beträgt die maximale Förderung 4.500 € – auch wenn die Pauschale bei 7.500 € liegt. Die 30-%-Deckelung greift immer, wenn sie einen niedrigeren Betrag ergibt als die jeweilige Pauschale.
Brauche ich einen Energieausweis für den Förderantrag?
Nein, für den Kesseltausch ist kein Energieausweis erforderlich. Stattdessen benötigen Sie ein Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes. Diese Beratung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden und muss bereits bei der Registrierung vorliegen. EBZ-Energie unterstützt Sie bei der Organisation dieses Termins.
Wird auch der Austausch einer Elektroheizung gefördert?
Ja, der Ersatz von stationären oder fest eingebauten Elektroheizungen – wie Nachtspeicheröfen oder Elektrospeicherheizungen – wird im Rahmen des Kesseltausches ebenfalls gefördert. Es gelten die gleichen Fördersätze und Voraussetzungen wie beim Tausch einer Öl- oder Gasheizung. Ihre alte Stromheizung muss vollständig stillgelegt werden.
Kann ich mit der Umsetzung beginnen, bevor die Registrierung abgeschlossen ist?
Ja, Leistungen sind bereits ab dem 3. Oktober 2025 förderfähig – also auch vor der Registrierung. Sie tragen in diesem Fall allerdings das Risiko, dass die Fördermittel bei Ihrer späteren Registrierung möglicherweise bereits erschöpft sind. Wir empfehlen daher dringend, zuerst die Registrierung durchzuführen und erst danach mit der Umsetzung zu starten.
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Budgets können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben auf sanierungsoffensive.gv.at. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
