Die Wärmepumpenförderung in Österreich ist nicht nur für Privathaushalte gedacht. Auch Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden können beim Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmepumpe von attraktiven Bundesförderungen profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderprogramme für Betriebe zur Verfügung stehen, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Warum der Heizungstausch auch für Unternehmen Sinn macht
Steigende Energiepreise treffen Unternehmen besonders hart – denn im Gegensatz zu Privathaushalten laufen Heizsysteme in Betrieben oft über längere Zeiträume und für größere Flächen. Ob Bürogebäude, Werkstatt, Vereinslokal oder Gemeindeamt: Die Heizkosten sind ein wesentlicher Betriebskostenfaktor, der sich durch den Umstieg auf eine Wärmepumpe drastisch senken lässt.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Druck. Das Erneuerbaren-Wärme-Paket sieht den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizsystemen vor, und immer mehr Kunden, Partner und Auftraggeber legen Wert auf nachhaltige Betriebsführung. Ein Heizungstausch ist damit nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine strategische Entscheidung.
Die gute Nachricht: Der Bund unterstützt den Umstieg für Betriebe mit eigenen Förderprogrammen, die sich von den Privatprogrammen unterscheiden – und in manchen Fällen sogar großzügiger ausfallen.
Welche Förderprogramme gibt es für Unternehmen?
Die Förderlandschaft für Betriebe ist anders strukturiert als für Privathaushalte. Im Folgenden stellen wir die beiden zentralen Programme vor, die 2026 für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe zur Verfügung stehen.
„Raus aus Öl und Gas" für Betriebe – Anlagen unter 100 kW
Das Programm „Raus aus Öl und Gas“ für Betriebe richtet sich an kleinere und mittlere Anlagen und ist das Pendant zur Sanierungsoffensive für Privathaushalte. Es wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums abgewickelt.
Wer ist antragsberechtigt? Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen in Österreich. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen Anträge einreichen.
Was wird gefördert? Der Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle, Strom/Allesbrenner) durch eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die thermische Leistung der neuen Anlage muss unter 100 kW liegen. Auch die Neuerrichtung einer Wärmepumpe im Neubau oder der Ersatz einer nicht-fossilen Altanlage wird gefördert – allerdings zu geringeren Fördersätzen.
Förderhöhen:
Tausch eines fossilen Heizsystems (< 50 kW): Maximal 7.500 €
Tausch eines fossilen Heizsystems (50–100 kW): Maximal 12.000 €
Neuerrichtung oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage (< 50 kW): Maximal 4.000 €
Neuerrichtung oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage (50–100 kW): Maximal 7.000 €
Die Förderung ist mit maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten gedeckelt.
Wichtig: Ab dem 1. April 2026 gelten geänderte Voraussetzungen für die Förderung betrieblich genutzter Wärmeerzeuger unter 100 kW. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen auf umweltfoerderung.at.
Wärmepumpen ab 100 kW – Für größere betriebliche Anlagen
Für größere Anlagen ab 100 kW Nennwärmeleistung gibt es ein eigenes Förderprogramm der KPC. Dieses richtet sich an Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen und österreichische Gemeinden.
Was wird gefördert? Elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW, die Umgebungswärme als Wärmequelle nutzen und überwiegend zur Bereitstellung von Heizwärme oder Warmwasser eingesetzt werden.
Förderhöhe: Die Fördersätze werden projektindividuell berechnet und richten sich nach der Unternehmensgröße und dem Projektumfang:
Projekte bis 150.000 €: 15–25 % der Förderungsbasis, abhängig von der Unternehmensgröße.
Projekte über 150.000 €: 30 % der Förderungsbasis.
EMAS-Bonus: Unternehmen mit EMAS-Zertifizierung erhalten zusätzlich 5 % Förderung.
Was genau wird gefördert und was nicht?
Damit bei der Antragstellung keine bösen Überraschungen auftreten, sollten Sie vorab wissen, welche Kosten die Förderung abdeckt und welche Einschränkungen gelten.
Förderfähige Kosten
Die Förderung deckt die Kosten, die unmittelbar mit dem Heizungstausch zusammenhängen:
Material: Wärmepumpe, Speicher, Regelungstechnik und Zubehör.
Montage: Fachgerechte Installation durch einen befugten Installationsbetrieb.
Planung: Kosten für die technische Auslegung und Projektplanung.
Demontage und Entsorgung: Fachgerechter Abbau der alten Heizanlage und Entsorgung von Kessel und Tankanlage.
Nicht förderfähig
Eigenleistungen: Die Anlage muss von einem befugten Fachbetrieb installiert werden.
Reine Kälteanlagen: Wärmepumpen, die ausschließlich zur Kühlung eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.
Wiederholte Förderung: Pro Standort kann nur eine Zentralheizungsanlage gefördert werden. Wurde bereits in der Vergangenheit eine Förderung für denselben Standort gewährt, ist eine erneute Antragstellung ausgeschlossen.
Technische Voraussetzungen für Betriebe
Auch für gewerblich genutzte Wärmepumpen gelten technische Mindestanforderungen. Die Kriterien sind im Wesentlichen mit denen für Privathaushalte vergleichbar, es gibt jedoch einige betriebsspezifische Besonderheiten.
Allgemeine Anforderungen
EHPA-Gütesiegel: Die Wärmepumpe muss die Kriterien des European Heat Pump Association Gütesiegels in der jeweils gültigen Version erfüllen, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
Kältemittel: Der GWP-Wert des Kältemittels darf für Anlagen unter 100 kW maximal 750 betragen. Bei Anlagen über 100 kW wird bei einem GWP ≥ 1.500 die Förderung um 20 % reduziert.
Vorrangprüfung Fernwärme: Wie bei Privathaushalten wird auch für Betriebe geprüft, ob ein Anschluss an ein klimafreundliches Fernwärmenetz technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ist das der Fall, hat Fernwärme Vorrang.
Überwiegend betriebliche Nutzung: Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Bereitstellung von Heizwärme oder Warmwasser für den Betrieb genutzt werden.
Entsorgung der Altanlage
Wie bei Privathaushalten muss die alte fossile Heizanlage vollständig stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Brennstofftanks, deren Entsorgung nicht möglich ist, müssen entleert, gereinigt und verplombt werden. Die Entsorgung ist der KPC auf Nachfrage nachzuweisen.
Schritt für Schritt: So läuft die Antragstellung für Betriebe ab
Der Förderprozess für Unternehmen unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von der Privatförderung: Bei Betrieben erfolgt die Antragstellung in der Regel nach Umsetzung des Projekts. Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Anlagen unter 100 kW
Schritt 1 – Projekt planen und umsetzen: Sie beauftragen einen Fachbetrieb, lassen die alte Heizung entsorgen und die neue Wärmepumpe installieren. Wichtig: Sammeln Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig.
Schritt 2 – Online-Antrag einreichen: Nach Umsetzung des Projekts stellen Sie den Förderantrag online über die KPC-Plattform. Die Einreichung muss spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung erfolgen.
Schritt 3 – Prüfung und Auszahlung: Die KPC prüft Ihre Unterlagen. Nach positivem Bescheid und Genehmigung durch das Bundesministerium wird die Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Anlagen ab 100 kW
Bei größeren Anlagen ist der Prozess etwas umfangreicher. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der KPC, da die Förderberechnung projektindividuell erfolgt. Nach Einreichung und Bestätigung können Sie das Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten. Die endgültige Förderungszusage erfolgt nach Projektprüfung und Genehmigung.
KPC-Serviceteam „Raus aus Öl und Gas für Betriebe“: Tel: +43 1 31631-714, E-Mail: heizung@kommunalkredit.at
Kombination mit Landesförderungen
Auch für Betriebe gilt: Die Bundesförderung kann in vielen Fällen mit Landesförderungen kombiniert werden. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Förderprogramm.
In manchen Bundesländern gibt es eigene betriebliche Förderprogramme, die auf die Bundesförderung aufstocken. In Kärnten beispielsweise können Betriebe Landesförderungen in Kombination mit der KPC-Förderung beantragen. Die Gesamtförderung darf auch hier die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen.
Darüber hinaus kann es auf Gemeindeebene weitere Zuschüsse geben. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde oder lassen Sie EBZ-Energie die Recherche für Sie übernehmen.
De-minimis-Regelung: Was Unternehmen beachten müssen
Ein wichtiger beihilfenrechtlicher Aspekt, der für Betriebe relevant ist: Viele Unternehmensförderungen werden als sogenannte De-minimis-Förderungen vergeben. Das bedeutet, dass ein Unternehmen (einschließlich verbundener Unternehmen) innerhalb von drei Jahren maximal 300.000 € an De-minimis-Förderungen erhalten darf.
Die Höhe der bisher erhaltenen De-minimis-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt. Wenn Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren bereits andere De-minimis-Förderungen in Anspruch genommen hat, sollten Sie prüfen, ob noch ausreichend Spielraum vorhanden ist.
Für bestimmte Förderkategorien – etwa bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (z.B. sozialer Wohnbau) – gelten eigene beihilfenrechtliche Grundlagen mit höheren Obergrenzen.
Wärmepumpe und Photovoltaik: Auch für Betriebe die ideale Kombination
Was für Privathaushalte gilt, gilt für Betriebe umso mehr: Die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage maximiert die Einsparungen und macht den Betrieb weitgehend energieautark.
Gerade für Unternehmen mit hohem Tagesstrombedarf – etwa in Bürogebäuden, Werkstätten oder Gastronomie – passt das PV-Erzeugungsprofil hervorragend zum Wärmepumpenbetrieb. Der tagsüber erzeugte Solarstrom kann direkt für die Wärmepumpe genutzt werden, was die Betriebskosten auf ein Minimum senkt.
Für betriebliche PV-Anlagen gibt es eigene Förderprogramme über den EAG-Investitionszuschuss sowie die KPC-Umweltförderung für Betriebe. EBZ-Energie plant beide Systeme als Gesamtpaket – damit die Dimensionierung stimmt und alle Fördertöpfe optimal ausgeschöpft werden.
Sonderfall: Förderung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Klima- und Energiefonds ein eigenes Förderprogramm aufgelegt – unabhängig von den allgemeinen Wohnbau- oder Gewerbeförderungen.
Wer Wärmepumpe, Solarthermie und Energiemanagement kombiniert, kann einen Investitionszuschuss von bis zu 100.000 € erhalten. Die Einreichfrist läuft bis November 2026. Dieses Programm ist besonders für größere landwirtschaftliche Betriebe attraktiv, die ihren gesamten Energiebedarf umstellen möchten.
EBZ-Energie: Ihr Partner für gewerbliche Wärmepumpen und Photovoltaik
Ob kleiner Handwerksbetrieb, Vereinslokal oder landwirtschaftlicher Hof – bei EBZ-Energie erhalten Sie auch für gewerbliche Projekte alles aus einer Hand.
Bedarfsanalyse: Wir analysieren Ihren betrieblichen Wärmebedarf und empfehlen das optimale System – ob Luft-Wasser-Wärmepumpe für das Büro oder eine leistungsstärkere Lösung für Produktionsflächen.
Förderberatung für Betriebe: Wir navigieren Sie durch die betrieblichen Förderprogramme, prüfen die De-minimis-Grenzen und maximieren Ihre Gesamtförderung aus Bundes-, Landes- und eventuellen Gemeindemitteln.
Komplettinstallation: Wärmepumpe und Photovoltaik – fachgerecht installiert von unseren eigenen Technikern. Ohne Subunternehmer, mit voller Gewährleistung.
Regionale Expertise: In Kärnten und der Steiermark kennen wir die betriebliche Förderlandschaft im Detail – inklusive der landesspezifischen Programme und Kontakte zu den Förderstellen.
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Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensförderung
Kann ich als Einzelunternehmer die Betriebsförderung nutzen?
Ja, grundsätzlich können alle Unternehmen und unternehmerisch tätigen Organisationen die Betriebsförderung in Anspruch nehmen – unabhängig von Rechtsform oder Größe. Entscheidend ist, dass die Wärmepumpe überwiegend betrieblich genutzt wird. Wird das Gebäude teilweise privat genutzt, kann unter Umständen die Privatförderung der bessere Weg sein.
Muss ich als Betrieb den Antrag vor oder nach dem Heizungstausch stellen?
Bei Anlagen unter 100 kW erfolgt die Antragstellung nach Umsetzung des Projekts – spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung. Das unterscheidet die Betriebsförderung wesentlich von der Privatförderung, bei der die Registrierung vor Beginn der Arbeiten erfolgen muss. Planen Sie die Antragstellung dennoch frühzeitig, um keine Fristen zu versäumen.
Gibt es eine Förderung für Wärmepumpen in Mietobjekten, die ich als Unternehmer vermiete?
Vermietete Gebäude fallen nicht unter die Privatförderung (Sanierungsoffensive/Kesseltausch). Die Betriebsförderung „Raus aus Öl und Gas“ setzt eine überwiegend betriebliche Nutzung voraus. Rein vermietete Wohngebäude sind in der Regel von beiden Förderschienen nicht abgedeckt. Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen – EBZ-Energie berät Sie dazu.
Was ist der Unterschied zwischen der Betriebsförderung und der Privatförderung?
Die Betriebsförderung erlaubt höhere maximale Förderbeträge (bis 12.000 € bei 50–100 kW Anlagen) und eine höhere Förderquote von bis zu 50 % der Kosten. Dafür gelten De-minimis-Grenzen und beihilfenrechtliche Vorschriften. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung, nicht davor. Die Privatförderung ist einfacher im Ablauf, hat aber niedrigere Maximalbeträge.
Kann ein Verein die Förderung beantragen?
Ja, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sind ausdrücklich antragsberechtigt. Die Förderung richtet sich an alle Organisationen, die ein fossiles Heizsystem durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen möchten. Es gelten die gleichen Fördersätze und technischen Voraussetzungen wie für Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über die KPC.
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Budgets können sich ändern. Ab dem 1. April 2026 gelten geänderte Voraussetzungen für die Förderung betrieblich genutzter Wärmeerzeuger unter 100 kW – bitte prüfen Sie den aktuellen Stand auf umweltfoerderung.at. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
