Heizen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Genau deshalb gibt es „Sauber Heizen für Alle“ – ein Förderprogramm, das einkommensschwachen Haushalten in Österreich den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmepumpe praktisch zum Nulltarif ermöglicht. In diesem Artikel erfahren Sie, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Einkommensgrenzen gelten und wie der gesamte Prozess Schritt für Schritt abläuft.
Warum es das Programm "Sauber Heizen für Alle" gibt
Die Energiewende betrifft alle – aber nicht alle können sie sich gleichermaßen leisten. Während viele Eigenheimbesitzer den Heizungstausch über die reguläre Bundesförderung (Kesseltausch 2026) stemmen können, stehen Haushalte mit geringem Einkommen oft vor einer unüberwindbaren finanziellen Hürde. Selbst mit 7.500 € Bundesförderung bleibt ein Eigenanteil, der für manche Familien schlicht nicht tragbar ist.
Genau hier greift „Sauber Heizen für Alle“. Das Programm wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ins Leben gerufen und wird gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Das Ziel: Kein Haushalt soll aufgrund seiner finanziellen Situation in einem veralteten, teuren und klimaschädlichen Heizsystem gefangen bleiben.
Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und der jeweiligen Landesförderung vergeben. Im Idealfall werden damit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abgedeckt – für betroffene Haushalte bedeutet das: eine neue Wärmepumpe, ohne einen Cent Eigenanteil.
Was wird gefördert?
Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt den vollständigen Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Alternative. Im Folgenden erfahren Sie, welche Systeme und Kosten abgedeckt werden.
Förderfähige Heizsysteme
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- oder Fernwärmenetz. Ist ein solcher Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine der folgenden Alternativen gefördert:
- Wärmepumpe: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (EHPA-Gütesiegel, GWP ≤ 750, maximale Vorlauftemperatur 55 °C, Leistung unter 100 kW).
- Holzzentralheizung: Pellets-, Stückholz- und Hackgutheizungen mit den entsprechenden Emissionsgrenzwerten gemäß Umweltzeichen UZ37.
- Nah-/Fernwärmeanschluss: Wenn am Standort ein klimafreundliches Netz verfügbar ist, hat der Anschluss Vorrang.
Förderfähige Kosten
Anerkannt werden die Kosten für Material, Montage, Planung sowie die Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Heizanlage und der Brennstofftanks. Die Installation muss durch einen befugten Fachbetrieb erfolgen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche fossilen Systeme werden ersetzt?
Die Förderung greift beim Austausch folgender Altanlagen:
- Ölheizungen: Zentrale Anlagen und Einzelöfen.
- Gasheizungen: Sowohl Zentralheizungen als auch Gasetagenheizungen.
- Kohle- und Koksfeuerungen: Sogenannte „Allesbrenner“, auch bei teilweiser Holznutzung.
- Elektroheizungen: Alle stationären oder fest eingebauten Systeme wie Nachtspeicher- und Elektrospeicheröfen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Besondere an „Sauber Heizen für Alle“ ist die Förderhöhe: Hier geht es nicht um einen Teilzuschuss, sondern um eine nahezu vollständige Kostenübernahme. Die genauen Beträge richten sich nach der gewählten Technologie.
Kostenobergrenzen nach Technologie
Die Förderung wird bis zu einer technologiespezifischen Kostenobergrenze gewährt. Diese Obergrenze umfasst die gesamte Förderung, also Bund, Land und den Sauber-Heizen-Zuschuss zusammen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Kostenobergrenze 25.586 €
- Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Kostenobergrenze 37.550 €
- Holzzentralheizung: Kostenobergrenze variiert je nach Anlagentyp
- Nah-/Fernwärmeanschluss: Eigene Obergrenze gemäß Infoblatt.
Förderung bis zu 100 %
Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die gemeinsam bis zur Kostenobergrenze reichen:
- Basisförderung des Bundes (Kesseltausch-Pauschale): Bis zu 7.500 € für Wärmepumpen.
- Landesförderung des jeweiligen Bundeslandes: Höhe variiert, in manchen Ländern mehrere Tausend Euro.
- Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“: Schließt die Lücke bis zur Kostenobergrenze. Dieser Zuschuss wird in Ergänzung zu den beiden anderen Bausteinen vergeben.
Im Ergebnis bedeutet das: Liegen die tatsächlichen Kosten Ihres Heizungstausches innerhalb der Kostenobergrenze, tragen Sie keinen Eigenanteil. Übersteigen die Kosten die Obergrenze, zahlen Sie nur die Differenz.
Wer ist förderberechtigt für "Sauber Heizen für Alle"?
„Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an eine klar definierte Zielgruppe. Nicht jeder Haushalt kommt in Frage – die Förderung ist bewusst auf jene zugeschnitten, die sie am dringendsten brauchen.
Voraussetzungen im Überblick
- Gebäudeeigentum: Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. Reihenhauses sein. Fruchtgenussrecht allein reicht nicht aus.
- Hauptwohnsitz: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches haben. Dieser Hauptwohnsitz muss vor dem 31. Dezember 2024 begründet worden sein.
- Einkommensgrenze: Ihr Haushalt muss im unteren Einkommensdrittel (unterste zwei Einkommensdezile) liegen. Die genauen Grenzen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensprüfung basiert auf dem Netto-Haushaltseinkommen. Die Grenzen werden nach der EU-SILC-Methodik berechnet und sind nach Haushaltsgröße gestaffelt. Für jeden weiteren Erwachsenen kommt der Faktor 0,5 hinzu, für jedes Kind unter 14 Jahren der Faktor 0,3.
- Einpersonenhaushalt: Bis zu 1.867 € netto pro Monat (12× jährlich) bzw. 22.404 € Jahresnettoeinkommen.
- Zwei Erwachsene, keine Kinder: Bis zu ca. 2.801 € netto pro Monat.
- Zwei Erwachsene, ein Kind: Bis zu ca. 3.361 € netto pro Monat.
- Zwei Erwachsene, zwei Kinder: Bis zu ca. 3.921 € netto pro Monat.
Wie wird das Einkommen nachgewiesen?
Der einfachste Weg: Als Nachweis dienen der Bezug von Sozialhilfe, eine Befreiung vom ORF-Beitrag (frühere GIS-Befreiung) oder der Bezug von Wohnbeihilfe. Liegt keiner dieser Nachweise vor, wird das anrechenbare Haushaltseinkommen individuell durch die zuständige Landesförderungsstelle geprüft.
Berücksichtigt werden dabei verschiedene Einkommensarten: Lohn, Gehalt, Pensionen und Einkommen aus Selbständigkeit. Bestimmte Beihilfen und Sozialleistungen werden nicht angerechnet. Haushalte, die keinerlei Einkommensnachweis erbringen können, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Schritt für Schritt: So läuft die Antragstellung ab
Der Förderprozess ist in drei klar definierte Phasen gegliedert. Da mehrere Stellen beteiligt sind – Bund, Land und die Abwicklungsstelle KPC – ist ein strukturierter Ablauf besonders wichtig.
Schritt 1: Registrierung
Alles beginnt mit der Online-Registrierung auf sauber-heizen.at. Diese ist seit dem 1. Jänner 2026 möglich und kann durchgeführt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind – spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
Bei der Registrierung müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Einkommensnachweis: Sozialhilfebescheid, ORF-Beitragsbefreiung, Wohnbeihilfebescheid oder – wenn keiner dieser Nachweise vorliegt – Angaben zum Einkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.
- Haushaltsbestätigung: Nachweis über die im Haushalt lebenden Personen.
- Grundbuchauszug: Nachweis des Gebäudeeigentums.
Nach der Registrierung werden Ihre Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle Ihres Bundeslandes weitergeleitet. Dort erfolgt die Prüfung der formalen Voraussetzungen – insbesondere Ihrer Einkommenssituation.
Schritt 2: Energieberatung und Antragstellung
Nach positiver Prüfung durch die Landesstelle wird eine kostenlose, umfassende Energieberatung für Sie organisiert. Diese Beratung ist verpflichtend und umfasst nicht nur eine Erstberatung, sondern auch die Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung. Die Koordination übernimmt die Landesförderungsstelle – Sie müssen sich nicht selbst um einen Beratungstermin kümmern.
Auf Basis der Energieberatung und der eingeholten Angebote erfolgt die eigentliche Antragstellung – ebenfalls online über sauber-heizen.at. Der Antrag umfasst die Angebote für den Heizungstausch sowie das Energieberatungsprotokoll.
Wichtig: Erst nach der Antragstellung dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Leistungen, die vor der Antragstellung erbracht wurden, sind nicht förderfähig – anders als bei der regulären Kesseltausch-Förderung.
Schritt 3: Umsetzung und Endabrechnung
Nach positiver Prüfung des Antrags erhalten Sie die Förderzusage, die sowohl die Bundes- und Landesbasisförderung als auch den Sauber-Heizen-Zuschuss umfasst. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und die Endabrechnung einzureichen.
Für die Endabrechnung benötigen Sie eine Inbetriebnahmebestätigung des neuen Heizsystems, das ausgefüllte Endabrechnungsformular sowie alle Rechnungen. Nach Prüfung durch die KPC und die Landesstelle erfolgt die Auszahlung – die Bundesförderung über die KPC, die Landesförderung und der Sauber-Heizen-Zuschuss über die jeweilige Landesförderungsstelle.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Damit Sie keine Frist versäumen, haben wir die zentralen Termine für Sie zusammengefasst.
- 1. Jänner 2026: Start der Online-Registrierung auf sauber-heizen.at.
- 31. Dezember 2026: Letztmöglicher Tag für die Registrierung – sofern noch Budget vorhanden ist.
- Nach positiver Prüfung: Energieberatung wird durch die Landesstelle organisiert.
- Nach Antragstellung: Förderzusage und Beginn der 12-monatigen Umsetzungsfrist.
- 12 Monate nach Förderzusage: Frist für die Umsetzung und Einreichung der Endabrechnung.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Transparenz ist wichtig, auch bei unangenehmen Szenarien. Hier erfahren Sie, was im Fall einer Ablehnung passiert und welche Alternativen es gibt.
Sollte Ihr Antrag im Rahmen von „Sauber Heizen für Alle“ abgelehnt werden – etwa weil die Einkommensgrenzen nicht erfüllt sind –, wird Ihr Projekt nicht automatisch in eine andere Förderschiene (z.B. den regulären Kesseltausch) übernommen. Sie müssten in diesem Fall einen neuen, separaten Antrag über die Sanierungsoffensive stellen.
Das bedeutet: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, ist eine frühzeitige Prüfung umso wichtiger. EBZ-Energie hilft Ihnen dabei, Ihre Situation vorab einzuschätzen und den richtigen Förderweg einzuschlagen – damit keine wertvolle Zeit verloren geht.
Sauber Heizen für Alle vs. regulärer Kesseltausch: Die Unterschiede
Beide Programme fördern den Heizungstausch – aber die Unterschiede sind erheblich. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich, damit Sie wissen, welches Programm für Ihre Situation passt.
Förderquote: Der reguläre Kesseltausch fördert maximal 30 % der Investitionskosten (bis 7.500 €). „Sauber Heizen für Alle“ fördert bis zu 100 % innerhalb der Kostenobergrenze.
Einkommensgrenze: Beim Kesseltausch gibt es keine Einkommensgrenze. „Sauber Heizen für Alle“ setzt das untere Einkommensdrittel voraus.
Hauptwohnsitz: Beim Kesseltausch ist kein Hauptwohnsitz am Standort nötig. Bei „Sauber Heizen für Alle“ ist der Hauptwohnsitz am Standort Pflicht (begründet vor dem 31.12.2024).
Förderfähige Leistungen: Beim Kesseltausch sind Leistungen ab dem 3. Oktober 2025 förderfähig. Bei „Sauber Heizen für Alle“ erst ab dem Datum der Antragstellung.
Umsetzungsfrist: Beim Kesseltausch 9 Monate nach Registrierung. Bei „Sauber Heizen für Alle“ 12 Monate nach Förderzusage.
Kombination mit Landesförderung: Beim Kesseltausch ist die Kombination ausdrücklich erlaubt. Bei „Sauber Heizen für Alle“ ist die Landesförderung bereits in der Kostenobergrenze inkludiert – eine zusätzliche Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist in manchen Bundesländern ausgeschlossen.
Wärmepumpe und Photovoltaik: Auch mit kleinem Einkommen langfristig sparen
Der Heizungstausch ist der erste Schritt, aber wer seine Energiekosten dauerhaft auf ein Minimum senken möchte, sollte auch über eine Photovoltaikanlage nachdenken.
Eine Wärmepumpe braucht Strom. Wer diesen Strom vom eigenen Dach produziert, macht sich von steigenden Strompreisen weitgehend unabhängig. Gerade für Haushalte mit kleinem Budget ist diese Kombination langfristig der wirksamste Schutz vor Energiekosten. Die Wärmepumpe senkt die Heizkosten, die PV-Anlage senkt die Stromkosten – zusammen ergibt sich ein Haus, das kaum noch externe Energie benötigt.
Photovoltaik wird in Österreich über den EAG-Investitionszuschuss separat gefördert. Die Fördercalls 2026 starten im April, Juni und Oktober. EBZ-Energie plant auf Wunsch beides als Gesamtpaket – so profitieren Sie von einer abgestimmten Dimensionierung und nutzen beide Fördertöpfe optimal.
EBZ-Energie: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ ist großzügig, aber der Weg dorthin kann komplex wirken: Einkommensprüfung, Registrierung, Energieberatung, Antragstellung, Umsetzungsfrist, Endabrechnung. Für Haushalte, die ohnehin unter Druck stehen, kann dieser Verwaltungsaufwand zur echten Belastung werden.
Wir von EBZ-Energie aus Villach nehmen Ihnen diese Last ab. Als regionaler Fachbetrieb für Wärmepumpen und Photovoltaik in ganz Österreich begleiten wir Sie von der ersten Frage bis zur warmen Stube.
- Förderfähigkeits-Check: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, und helfen bei der Zusammenstellung der Nachweise. Sollte „Sauber Heizen für Alle“ nicht in Frage kommen, zeigen wir Ihnen die beste Alternative.
- Registrierung und Antragstellung: Wir unterstützen Sie bei der Online-Registrierung auf sauber-heizen.at und begleiten Sie durch die Antragstellung – inklusive aller notwendigen Unterlagen und Angebote.
- Fachgerechte Installation: Unsere eigenen zertifizierten Techniker installieren Ihre neue Wärmepumpe förderkonform und nach höchsten Standards. Wir arbeiten ohne Subunternehmer – ein Ansprechpartner, von Anfang bis Ende.
- Photovoltaik als Ergänzung: Auf Wunsch planen und installieren wir eine PV-Anlage, die perfekt auf Ihre Wärmepumpe abgestimmt ist. Zwei Systeme, ein Partner, maximale Ersparnis.
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Häufig gestellte Fragen zu „Sauber Heizen für Alle 2026"
Kann ich „Sauber Heizen für Alle" mit der regulären Kesseltausch-Förderung kombinieren?
Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ enthält bereits die Basisförderung des Bundes und die Landesförderung. Sie ist als Gesamtpaket konzipiert und wird nicht zusätzlich zur regulären Kesseltausch-Förderung vergeben, sondern ersetzt diese durch eine deutlich höhere Fördersumme. Es handelt sich also um ein eigenständiges, separates Förderprogramm.
Was passiert, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Wenn Sie die Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle“ nicht erfüllen, können Sie keinen Antrag auf dieses Programm stellen. Allerdings steht Ihnen in diesem Fall die reguläre Bundesförderung über den Kesseltausch 2026 offen. Diese bietet bis zu 7.500 € Zuschuss und kann mit Landesförderungen kombiniert werden – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Muss ich die Energieberatung selbst organisieren?
Nein, das übernimmt die Landesförderungsstelle für Sie. Nach positiver Prüfung Ihrer Registrierung wird automatisch eine kostenlose Energieberatung organisiert. Diese umfasst eine Erstberatung, Unterstützung bei der Angebotseinholung und Hilfe bei der Antragstellung. Sie müssen sich nicht selbst um einen Termin kümmern – die Beraterin oder der Berater meldet sich bei Ihnen.
Kann ich als Mieter die Förderung beantragen?
Nein, bei „Sauber Heizen für Alle“ ist die Antragstellung ausschließlich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern vorbehalten. Mieterinnen und Mieter können dieses Programm nicht nutzen. Beim regulären Kesseltausch der Sanierungsoffensive 2026 hingegen sind auch Mieter antragsberechtigt, sofern der Eigentümer dem Heizungstausch zustimmt.
Wie lange dauert es von der Registrierung bis zur Auszahlung?
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommensprüfung durch die Landesstelle, Terminierung der Energieberatung, Angebotseinholung und Antragsprüfung. Erfahrungsgemäß sollten Sie mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten rechnen. Die eigentliche Umsetzungsfrist beträgt dann 12 Monate ab Förderzusage. Je früher Sie sich registrieren, desto mehr Planungssicherheit haben Sie.
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Budgets können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben auf sauber-heizen.at und umweltfoerderung.at. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
